28-Jährige misshandelt Freundin und lässt sie vom Vater vergewaltigen

Das psychisch kranke Opfer wurde mehrfach sexuell missbraucht, geschlagen und gefesselt. Zudem wurden ihr Worte mit einer Rasierklinge in die Haut geritzt.

Landgericht Braunschweig
Landgericht Braunschweig | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Im Zeitraum vom 9. April bis 6. November 2021 soll eine Angeklagte ihr Opfer mehrfach sexuell missbraucht, geschlagen und sie der Freiheit beraubt haben. Zum Ende der Zeitspanne soll sie sogar versucht haben, das Opfer mit einer Weinflasche zu töten. Am kommenden Donnerstag beginnt der Prozess. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgericht Braunschweig hervor. Zu den Tatorten zählen neben Goslar auch Salzgitter, Liebenburg und Braunschweig.



Am 9. April 2021 habe sich die 28-jährige, derzeit in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte in der Wohnung der Geschädigten in Goslar aufgehalten. Unter dem Vorwand, ihre Mutter zu besuchen, habe sie die Wohnung verlassen und unbemerkt den Wohnungsschlüssel mitgenommen. Der Vater der Angeklagten, der vor dem Haus gewartet habe, habe dann zunächst alleine die Wohnung betreten. Die Angeklagte sei dabei davon ausgegangen, dass die Geschädigte hierdurch in Panik gerät und aufgrund ihrer psychischen Erkrankung kurze Zeit später dissoziiere, was auch so geschehen sei. Die völlig panische Geschädigte habe auf der Couch gesessen und sei derart psychisch weggetreten, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, die in ihre Wohnung eingedrungene Person zu identifizieren. Daraufhin habe die Angeklagte ein Gespräch mit der Geschädigten geführt, bei der sie diese davon überzeugte, ihre eigene Mutter habe die Tat ausgeführt.

Geschlagen und vergewaltigt


Die Angeklagte habe der Geschädigten dann mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt und ihren Kopf gegen ein Regal geschlagen, bis diese bewusstlos geworden sei. Sie habe die Geschädigte dann ins Schlafzimmer gebracht, dort bis auf die Unterwäsche entkleidet und anschließend gefesselt und ihr die Augen verbunden. Danach habe sie wie abgesprochen ihren Vater in die Wohnung gelassen. Beide hätten die Geschädigte im Brustbereich berührt. Daraufhin habe die Angeklagte dann verschiedene Dokumente der Geschädigten in der Dusche unter Wasser gesetzt, während der Vater die Geschädigten vergewaltigt habe. Die Angeklagte habe dann die Fesseln der Geschädigten gelöst und diese aufgefordert, sie mit der Hand zu befriedigen. Da die Geschädigte starr vor Angst gewesen sei, habe die Angeklagte ihren Vater aufgefordert, die Hände der Geschädigte festzuhalten und sich dann sexuell an der Hand der Geschädigten befriedigt. Anschließend habe sie der Geschädigten die Haare abgeschnitten, während der Vater diese von hinten mit dem Seil gewürgt habe, sodass sie kaum Luft bekomme habe.

Alles wurde mit dem Handy gefilmt


Danach habe ihr der Vater der Angeklagten mit einer Rasierklinge das Wort „Fehler“ in die Haut geritzt. Die Angeklagte habe die Geschädigte dann mit dem Rücken an die Heizung gefesselt, das Badezimmer verlassen, von außen abgeschlossen und habe zusammen mit ihrem Vater, unter Mitnahme des Smartphones der Geschädigten, auf dem sich ein Video von den Tathandlungen befunden habe, die Wohnung verlassen, welche sie ebenfalls von außen abgeschlossen habe.

Weitere Misshandlungen folgten


Am 19. April sei die Geschädigte dann mit dem Packen von Umzugskartons beschäftigt gewesen, um mit der Angeklagten in eine gemeinsame Wohnung in Braunschweig zu ziehen. Sie habe sich dazu auch in die direkt gegenüberliegende Wohnung ihrer Mutter begeben, um von dort Gegenstände zu holen. Dort sei es zum Streit gekommen, weswegen die Geschädigte niedergeschlagen gewesen sei. Die Angeklagte habe dies ausgenutzt und erklärt, einzelne Gegenstände nach Braunschweig zu bringen und vorgegeben, hierzu die Wohnung zu verlassen. Tatsächlich habe sie den vorangegangenen Streit genutzt, um die Geschädigte daraufhin erneut zu misshandeln, unter anderem in dem sie ihr mit einer Rasierklinge die Schriftzüge „Unfall“, „Liar“ und „Slut“ in die Haut ritzte, sich erneut sexuell an ihr zu befriedigen sowie ihr mit einem erhitzen Stahlkamm Verbrennungen zuzufügen. Danach habe sie den Kopf der Geschädigten in die Toilette gedrückt und die Spülung mehrfach betätigt. Die Angeklagte habe hier wieder den Verdacht auf die Mutter der Geschädigten gelenkt. Anschließend soll sie die Wohnung verlassen haben und sei als "rettende Finderin" zu der Geschädigten zurückgekehrt.

Darüber hinaus habe die Angeklagte die Mutter der Geschädigte gegenüber der Polizei einiger Taten bezichtigt, die in Wahrheit durch die Eltern der Angeklagten verübt worden seien. Auch im weiteren Tatzeitraum habe die Angeklagte die Geschädigte misshandelt und verletzt, bis diese schließlich am 5. November stationär in eine Klinik aufgenommen worden sei. Die Angeklagte habe die Geschädigte einen Tag später in der Klinik - trotz Hausverbot - aufgesucht und habe dort versucht, die Geschädigte durch Schläge mit einer Weinflasche zu töten.


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