Wolfsburg. Durch Projekte wie beispielsweise den Bau von Straßen oder Radwegen, Gewerbe- und Wohngebieten sowie von Kindertagesstätten und Schulen werden immer wieder Flächen versiegelt oder natürlicher Lebensraum geht auf Grund von Störwirkungen verloren. So begleitet auch die Stadt Wolfsburg jedes Jahr etliche Kompensationsvorhaben, setzt diese um und informiert anschließend darüber in einem Bericht. Das teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Bei Verlusten und Beeinträchtigungen durch Handlungen und Projekte, die vor Ort nicht weiter gemildert werden können, hat der Verursacher die gesetzliche Pflicht, einen Ausgleich und Ersatz zu schaffen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt auszugleichen. Insgesamt 34 Planverfahren hat der Geschäftsbereich Grün der Stadt im Zeitraum zwischen Mai 2023 und Februar 2024 betreut.
41,93 Hektar Ausgleichsfläche
Kompensationsvorhaben mit einer Gesamtflächengröße von 41,93 Hektar befinden sich derzeit in der Ausführungsplanung. Dabei handelt es sich unter anderem um Flächen als Ersatz für die Baugebiete Krummer Morgen in Heiligendorf und die Innere Ortslage in Wendschott. Die Entwicklungsdauer der Kompensation ist abhängig vom Ausgangs- beziehungsweise Zielbiotop und kann mehrere Jahre betragen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen dauerhaft zu erhalten sind. Insgesamt verantwortet der Geschäftsbereich Grün rund 495 Hektar an festgesetzter Kompensationen, wovon bereits 396 Hektar baulich umgesetzt sind.
Die Kompensationsmaßnahmen sollen vorrangig in räumlicher Nähe wirken und befinden sich daher größtenteils im selben Naturraum unweit des Eingriffsortes. Gewählt werden dafür Flächen, auf denen es einen naturschutzfachlichen Aufwertungsbedarf gibt. Die verschiedenen Projekte sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Zwischen den einzelnen Vorhaben wird angestrebt, dass sie im Verbund zueinander stehen. Dieses betrifft teils Flächen entlang von Bächen und Flüssen oder eine Art Gürtel entlang der Stadtgrenze, aber auch flächig verteilte sogenannte Trittsteinbiotope.
Beeinträchtigte oder zerstörte Biotope werden dabei vorrangig funktional ausgeglichen, also möglichst gleichartig wiederhergestellt. Das bedeutet, dass für gefällte Bäume nach Möglichkeit neue Bäume gepflanzt werden oder dass für Offenlandbiotope wie Wiesen auch wieder solche entwickelt werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt Ausgleich und Ersatz jedoch gleich und lässt zu, dass Eingriffe gleichwertig kompensiert werden. So ließe sich eine gerodete Hecke rechtlich auch durch eine artenreiche Wiese ersetzen. Von der Stadt werden jedoch auch die Tierarten berücksichtigt, die zuvor auf den Flächen vorkamen. Die Stadt kompensiert daher prioritär so, dass diese wieder geeignete Lebensräume finden.
Maßnahmenflächen werden angenommen
Bei Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Biotope oder Lebensstätten besonders streng geschützter Tierarten hingegen muss der Ausgleich sogar gleichartig und zudem vor dem Eingriff erfolgen.
Bei der Bebauung von Ackerflächen wie im Baugebiet Sonnenkamp sind häufig Feldlerchen betroffen. In Kooperation mit der Stiftung Kulturlandpflege und lokalen Landwirten wurden in Nordsteimke durch die Anlage von Blüh- und Brachflächen sowie extensive Getreideflächen vor Baubeginn Lebensräume mit hoher Qualität für die Feldlerche geschaffen. Jährliche Kontrollen zeigen, dass die neuen Maßnahmenflächen sehr gut von den Tieren angenommen werden.
Artenschutzmaßnahmen sind so vielfältig wie die Ansprüche der verschiedenen Tiere. Eine klassische Maßnahme ist die Anbringung von Kästen für Vögel und Fledermäuse. Rund 400 Vogel- und Fledermauskästen wurden im gesamten Stadtgebiet als Ersatz für ursprüngliche Quartiere angebracht. Diese werden bald mit QR-Codes versehen, über die dann mehr Informationen einsehbar sind. Es wurden aber auch bereits Stammabschnitte von Bäumen, die der Bebauung weichen mussten, versetzt, da Tiere natürliche Baumhöhlen oftmals besser annehmen als künstlichen Ersatz.
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