Salzgitter. Der Städtische Regiebetrieb gibt die vorgesehene Einebnung von Erdreihengräbern des Jahrgangs 1988 und Kindergräbern des Jahrgangs 1998 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 1998 bekannt.
Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden gemäß der Friedhofssatzung durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die vorgesehenen Gräber durch rote Pflöcke markiert. Auch Wahlgrabstätten der genannten Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind.
Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten wird empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen.
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