Region. Wie gefährlich ist Ablenkung am Steuer wirklich – und können sogenannte „Handy-Blitzer“ helfen, dieses Risiko zu reduzieren? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Experten auf dem 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar tagt.
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen elektronische Geräte nur genutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden und der Blick nur „kurze Zeit“ vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird. Diese Vorschriften betreffen nicht nur Handys, sondern auch Tablets, Laptops und andere Touchscreen-Geräte.
Handy-Nutzung schwer nachzuweisen
Ablenkung am Steuer stelle laut Experten ein erhebliches Unfallrisiko dar. Doch wie häufig sie tatsächlich zu Verkehrsunfällen führt, lasse sich mangels belastbarer amtlicher Statistiken kaum feststellen – die Dunkelziffer gilt als hoch. Der Nachweis, dass ein Unfall auf die Nutzung eines elektronischen Geräts zurückzuführen ist, sei für Polizei und Justiz regelmäßig schwierig. Könnten hier sogenannte „Handy-Blitzer“ helfen, wie sie seit kurzem in Rheinland-Pfalz gesetzlich erlaubt sind?
Sind „Handy-Blitzer“ die Lösung?
Dieser Frage wollen die Experten nachgehen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Dieter Müller, Leiter Studienbereich Verkehrswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei, diskutieren Teilnehmer aus Wissenschaft, Polizei und Versicherungswirtschaft über moderne Überwachungsmethoden, rechtliche Rahmenbedingungen und Wege zur Prävention. Kernfragen sind: Welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Monocams (Handy-Blitzer) gibt es? Welche Maßnahmen seitens Gesetzgebung und Automobilindustrie könnten helfen, diese Unfälle zu vermeiden? Wie sollten Fahrzeugtechnik und -bedienung gestaltet sein, um Ablenkung zu reduzieren? Welche Möglichkeiten der Aufklärung und der Prävention gibt es? Sind die aktuellen Rechtsfolgen bei Verstößen angemessen oder gibt es Reformbedarf? Außerdem diskutiert der Arbeitskreis im Hinblick auf die aktuelle europäische KI-Verordnung, unter welchen Voraussetzungen eine intelligente Verkehrsüberwachung zulässig ist und welche Pflichten Behörden und Hersteller bei ihrem Einsatz erfüllen müssen.
Wie funktioniert die Monocam?
Laut ADAC funktioniert die Monocam so, dass an einer Autobahnbrücke eine hochauflösende, schräg nach unten gerichtete Kamera installiert wird, die durch die Frontscheibe in das Fahrzeug hinein fotografiert. Das System sei mobil einsetzbar, arbeite bei jedem Wetter und zu jeder Tageszeit. Die Technik achte speziell auf ein Mobiltelefon im Bereich des Fahrers sowie auf eine entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erkannt, löst die Kamera aus. Im Anschluss prüfen geschulte Polizeikräfte die Aufnahmen manuell, weil nicht alle Bilder eindeutig sind.

