Achtung Kontrolle: Hauptzollamt nimmt sich Paketbranche vor

Mindestlohn, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung von Ausländern: Der Zoll überprüfte die Kurier-, Express- und Paketbranche.

Zöllner in einem Verteilzentrum.
Zöllner in einem Verteilzentrum. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Braunschweig. Am gestrigen Montag fand erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) statt, an der sich auch 60 Beschäftigte des Hauptzollamts Braunschweig beteiligten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Zolls hervor.



Die FKS-Standorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim prüften dabei verdachtsunabhängig im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig diesmal die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP-Branche). Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)Sendungen aller Art.

Das wurde überprüft


Es wurde insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro brutto je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Besonderheiten der Branche sind die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sowie die Sofortmeldepflicht nach dem Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Etliche Kontrollen, viele Verstöße


Die Zöllner befragten am Montag insgesamt 225 angetroffene Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und konnten die Beschäftigungsverhältnisse von acht weiteren Personen durch bereits vor Ort vorgelegten Geschäftsunterlagen prüfen.

Bislang bedürfen 26 Fälle der weiteren Überprüfung. In vier Fällen besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, in elf Fällen der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in zwei Fällen der Verdacht der Scheinselbstständigkeit, in zwei Fällen der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern und in sieben Fällen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs. Die nachgelagerten Prüfungen dauern an.


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