AfD-Ratsherr bedrängt: Staatsanwaltschaft will Geldstrafen wegen Nötigung

Bei einer Verurteilung drohen vier Beschuldigten Geldstrafen zwischen 300 und 450 Euro. Ein Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Für zwei Fälle steht bereits ein Gerichtstermin fest.

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An der Schillstraße gibt es eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus. Archivbild.
An der Schillstraße gibt es eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus. Archivbild. | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Am 27. Januar kam es im Rahmen einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus an der Gedenkstätte Schillstraße in Braunschweig einer Auseinandersetzung zwischen Anhängern der linken Szene, unter anderem dem "Bündnis gegen Rechts" und dem Braunschweiger AfD-Ratsherren Stefan Wirtz, bei der auch die Polizei eingreifen musste. Von fünf eingeleiteten Verfahren wurde eines gegen Geldauflage eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen vier weitere Beschuldigte Strafbefehl beantragt. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Geldstrafen zwischen 300 und 450 Euro.


Wirtz sei bedrängt, geschubst, an der Kleidung festgehalten und "in Fahnen eingehüllt" worden, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de erklärt. Das Verfahren gegen den ersten Beschuldigten sei gegen Geldauflage eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "vergleichsweise geringen Intensität" der Nötigung, außerdem sei er nicht vorbestraft. Der Mann soll Wirtz an der Kleidung festgehalten haben.

Der Braunschweiger AfD-Ratsherr Stefan Wirtz.
Der Braunschweiger AfD-Ratsherr Stefan Wirtz. Foto: Werner Heise



Gegen zwei weitere Personen, einen 29-jährigen Braunschweiger und einen 48-jährigen Wolfenbütteler wurden hingegen Strafbefehle wegen Nötigung beim Amtsgericht Braunschweig beantragt. Den Braunschweiger erwartet eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro, zu zahlen in 20 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ihm wird vorgeworfen, den AfD-Ratsherren geschubst, bedrängt und mit Fahnen eingehüllt zu haben. Dasselbe wirft die Staatsanwaltschaft dem Wolfenbütteler vor. Ihn erwartet jedoch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro, da er dem Politiker zusätzlich den Weg versperrt und ihn an der Kleidung festgehalten haben soll. Weiterhin beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehl gegen einen 43-Jährigen und einen 48-Jährigen, beide ebenfalls aus Braunschweig. Sie sollen Wirtz ebenfalls geschubst haben und dafür eine Geldstrafe von je 300 Euro erhalten.

Zwei Fälle landen vor Gericht


Inwieweit die Beschuldigten gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt haben und somit eine Hauptverhandlung vor Gericht notwendig werde, könne die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Nach Auskunft des Amtsgerichtes in Braunschweig seien dort derzeit mindestens zwei Verfahren anhängig. Eines sollte eigentlich bereits im Oktober verhandelt werden, jedoch sei der Termin aufgehoben worden. Die zuständige Richterin wolle beide Fälle in einem Verfahren bearbeiten. Als Termin dafür nannte das Amtsgericht den Februar 2021.


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