Braunschweig. Am gestrigen Dienstag teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit, dass man gegen den Tatverdächtigen im Fall "Maddie", Christian B., Anklage wegen fünf anderer Delikte erhoben hat. Das Landgericht Braunschweig bestätigt heute den Eingang einer Anklageschrift. Diese umfasse mehr als hundert Seiten. Nun werde geprüft, ob die Anklage zugelassen wird, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die zuständige 2. Strafkammer werde in dem nunmehr beginnenden Zwischenverfahren dem Angeschuldigten und dessen Verteidiger zunächst die Anklageschrift zustellen. Damit werde Gelegenheit gegeben, sich zu den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen zu äußern, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens geltend zu machen und/oder Beweiserhebungen zu beantragen.
Keine zeitliche Prognose
Im sogenannten Zwischenverfahren prüft die Kammer, ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Eine zeitliche Prognose zur Dauer dieser Prüfung könne derzeit nicht abgegeben werden. Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte hinreichend verdächtig ist, durch sein Verhalten Straftatbestände begangen zu haben. Ein hinreichender Tatverdacht bestehe, wenn eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheine.
Das Zwischenverfahren endet mit einer Entscheidung der Kammer, über die Eröffnung oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens in Form eines Beschlusses. Erst wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, wird die Kammer in der Folge Termine zur Hauptverhandlung bestimmen und Entscheidungen zu dem organisatorischen Ablauf der Hauptverhandlung treffen.
Der Angeschuldigte sitzt zurzeit aufgrund eines Urteils des Landgerichts Braunschweig in Strafhaft. Über die Frage des Erlasses eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten in diesem Strafverfahren wird die Strafkammer noch zu befinden haben.
Strafkammer ausgelastet
Wegen der gegenwärtigen Auslastung der 2. Strafkammer mit Hauptverhandlungsterminen in bereits anhängigen Strafverfahren mit sogenannten Haftsachen (in denen sich die Angeschuldigten in Untersuchungshaft befinden und zeitnah Haftprüfungstermine anstehen) ist dieses Jahr mit einem Prozessbeginn, soweit das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird, nicht zu rechnen.
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