Anwaltverein gegen Vorschlagsrecht für Linke zu Verfassungsrichtern

Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, hat die Forderung von Linksparteichef Jan van Aken nach einem eigenen Vorschlagsrecht für Richter am Bundesverfassungsgericht kritisiert. "Das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehen ein Richterwahlverfahren vor, das die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts gewährleisten soll", sagte Karpenstein dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Es zielt auf einen breiten Konsens der beiden Wahlorgane Bundestag und Bundesrat ab, nicht jedoch auf öffentlichen Streit über angeblich bestehende Veto- und Vorschlagsrechte.

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Linke-Bundestagsfraktion (Archiv)
Linke-Bundestagsfraktion (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, hat die Forderung von Linksparteichef Jan van Aken nach einem eigenen Vorschlagsrecht für Richter am Bundesverfassungsgericht kritisiert.


"Das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehen ein Richterwahlverfahren vor, das die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts gewährleisten soll", sagte Karpenstein dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Es zielt auf einen breiten Konsens der beiden Wahlorgane Bundestag und Bundesrat ab, nicht jedoch auf öffentlichen Streit über angeblich bestehende Veto- und Vorschlagsrechte. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist viel zu wichtig, um sie in parteipolitischen Streit und tagespolitische Retourkutschen hineinzuziehen."

Van Aken hatte gefordert, dass der Nominierungsschlüssel verändert wird und der Linkspartei auch eine Nominierung zusteht. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, für die Wahl ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag aber nicht über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen, sind sie bei der Wahl auf Stimmen der Linken angewiesen. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten orientiert sich bisher an der Stärke der Fraktionen, die Linke wurde dabei bislang ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt.

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