Region. Wer kurz vor der Rente den Job verliert und keine neue Beschäftigung mehr findet, hat zwei Möglichkeiten: In Rente gehen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Worauf bei der Entscheidung geachtet werden sollte, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.
Werden Arbeitnehmer arbeitslos, kurz bevor sie das Regelrentenalter erreicht haben und finden keinen neuen Job mehr, können sie ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig die Rente beantragen - sofern sie weitere Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenbezug erfüllen. Allerdings bestehe bei vielen auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Für den Bezug von Arbeitslosengeld I spielt es keine Rolle, ob Betroffene bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen könnten“, sagt SoVD-Beraterin Christine Scholz. Diese Möglichkeit solle auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, da eine Beantragung der Leistungen einige Vorteile mit sich bringe.
ALG 1 fällt höher aus
Bei einem vorgezogenen Renteneintritt müssten Betroffen häufig Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. „Im Gegensatz dazu erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I die spätere Rente, da auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit angerechnet wird. Die Arbeitsagentur zahlt auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts auf das Rentenkonto ein“, informiert Scholz. Zudem falle das Arbeitslosengeld I oft höher aus als die vorgezogene Altersrente. Ein Anspruch auf die Leistungen bestehe für 24 Monate und höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Berater des SoVD in Gifhorn beantworteten weitere Fragen zum Thema. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.
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