Bürgergeld kommt 2023: Mehr fördern als fordern - Kein neuer Antrag nötig

Das Jobcenter kündigt das neue Bürgergeld an und erklärt die Eckdaten.

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Symbolfoto. | Foto: Anke Donner

Region. Das neue Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023. Wie das Jobcenter Gifhorn nun in einer Pressemitteilung erklärte, sei dafür keine neue Antragstellung nötig.



Andreas Standop, Geschäftsführer des Jobcenters Gifhorn erklärt: „Bundesrat und Bundestag haben beschlossen, dass das Bürgergeld zum 1. Januar die Grundsicherung für Arbeitslose ablöst. Wir haben daher jetzt Klarheit und können uns darauf vorbereiten. Wir werden automatisch die neuen höheren Regelsätze an die Menschen, die bereits Leistungen von uns beziehen, auszahlen. Es muss dafür kein neuer Antrag gestellt werden.“

Das Bürgergeld werde in zwei Stufen eingeführt. Die erste Stufe, die ab dem neuen Jahr gilt, umfasst die Erhöhung der Regelsätze. Ebenso wird eine Bagatellgrenze eingeführt, die das Zurückfordern von Kleinstbeträgen vermeidet. Die weiteren Reformen greifen ab Juli. Hierbei werden die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Mehr fördern als fordern


Andreas Standop erläutert weiter: „Vor allem im Bereich der Förderungen haben wir nun deutlich mehr Möglichkeiten, sei es bei den Qualifizierungen oder dem neuen Weiterbildungsgeld. Bildung statt Vermittlungsvorrang stehen für uns im Fokus. Ohnehin lag unser Schwerpunkt schon lange darauf, Menschen zum Beispiel zu ermöglichen, den Berufsabschluss nachzuholen oder sich weiter zu qualifizieren. Jetzt sind dafür aber mehr finanzielle Anreize möglich. Insgesamt betrachtet ist das Bürgergeld die größte Reform seit der Einführung des SGB II im Jahr 2005. Bei den geplanten Veränderungen sind unsere Erfahrungen dieser Jahre erfreulicherweise stark eingeflossen.“

Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge


Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Das Bürgergeld-Gesetz muss noch veröffentlicht werden. Alle Informationen zum Bürgergeld findet man unter www.arbeitsagentur.de/buergergeld


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