Auch das noch! Finanzaufsicht brummt Volkswagen Millionen-Strafe auf

Die Bundesanstalt Bafin bestraft den VW-Konzern für einen Vorfall aus dem Jahr 2023. Es geht um den Umgang mit Insider-Informationen.

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Die Bafin brummt Volkswagen eine Millionen-Strafe auf (Archivbild).
Die Bafin brummt Volkswagen eine Millionen-Strafe auf (Archivbild). | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Wolfsburg. Stellenabbau, Werkschließungen, Kündigung der Tarifverträge: Die negativen Schlagzeilen rund um den hiesigen Autobauer Volkswagen reißen seit Monaten nicht ab. Jetzt bekommt der Konzern auch noch eine Strafe von der Finanzaufsicht aufgebrummt. VW habe demnach Marktmissbrauch betrieben. Es geht um einen Vorfall, der bereits mehr als drei Jahre zurückliegt.



Die Finanzaufsicht Bafin erklärt am heutigen Freitag in einer Pressemitteilung, dass sie am 1. Oktober eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG festgesetzt habe. VW hätte demnach gegen die Marktmissbrauchsverordnung verstoßen.

Gutes Geschäftsjahr – aber keine Ad-Hoc-Meldung


So hatte VW sich im Frühjahr 2023 ein gutes Geschäftsjahr prognostiziert, viel besser, als es eigentlich vom Markt her zu erwarten war. Diese Insider-Informationen, die beispielsweise Einfluss auf den Aktienwert haben könnten, hätte VW sofort kommunizieren müssen. Das tat der Konzern aber nicht auf dem für Aktiengesellschaften rechtlich vorgesehenen Weg. Für diese gilt in Deutschland die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht.

Die Bundesfinanzaufsicht aus Frankfurt am Main formuliert es so: "Die Prognose der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 lag deutlich über den Markterwartungen. Die sich darin widerspiegelnde Geschäftsentwicklung hätte sie unverzüglich Ad-hoc mitteilen müssen. Stattdessen hatte das Unternehmen diese Insider-Information lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht." Das reichte nicht aus. Nun muss VW also 1,2 Millionen Euro an den Staat überweisen – der Konzern hat die Strafe bereits akzeptiert.