Axt-Überfall auf Familie: Täter zu Haftstrafen verurteilt

Die beiden Männer hatten eine Mutter und ihre vier Kinder in ihrer Wohnung mit einer Axt und einem Küchenbeil überfallen. Sie hatten es auf Bargeld abgesehen.

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An diesem Ort soll sich der Vorfall zugetragen haben.
An diesem Ort soll sich der Vorfall zugetragen haben. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Im Juni vergangenen Jahres kam es in der Geschwister-Scholl-Straße in Salzgitter zu einem schweren Raubüberfall auf eine Familie in einem Mehrfamilienhaus. Dabei verschafften sich die 31 und 27 Jahre alten Täter unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung, in der sich eine Mutter mit vier Kindern aufgehalten hatte. Hier hätten die sie die 37-Jährige sowie die Kinder unter Vorhalt einer Axt bedroht und Geld und Wertsachen gefordert (regionalHeute.de berichtete). Bereits am 22. Januar startete der erste Prozesstag vor dem Landgericht Braunschweig gegen die zwei Angeklagten, die sich zuvor in Untersuchungshaft befunden haben. Am gestrigen Mittwoch sprach das Landgericht das Urteil gegen die beiden Männer, denen gemeinschaftlich begangener schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wurde.


Wie Gerichtssprecherin Maike Block-Cavallaro auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, seien die Angeklagten wegen versuchten besonders schweren Raubes zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten im Falle des 27-Jährigen sowie zu vier Jahren und drei Monaten im Falle des 31-Jährigen verurteilt worden. Ferner sei bei dem 31-Jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Das Urteil sei nicht rechtskräftig.

Was war geschehen?


Die Angeklagten verschafften sich mit Hilfe eines leeren Pakets Zugang zu der Wohnung der Familie. Dort vermuteten sie eine größere Summe Bargeld in Höhe von 40.000 bis 50.000 Euro. Diese sollte im Schlafzimmer aufbewahrt werden.

Neben der 37-jährigen Mutter waren zu diesem Zeitpunkt auch ihre 1, 4, 8 und 11 Jahre alten Kinder anwesend. Zur Einschüchterung hatten die Männer eine Spaltaxt beziehungsweise ein Küchenbeil unter ihrer Kleidung. Die Versuche der Mutter Hilfe zu holen, hatten sie dabei mit Gewalt unterbunden und das Verlassen der Wohnung sei durch das Abschließen und anschließendes Einstecken des Schlüssels verhindert worden. Um auch das Schreien der Mutter zu beenden habe einer der Angeklagten die Axt geschwungen und gesagt, dass er zuschlagen würde, sollte sie nicht damit aufhören.

Das erhoffte Bargeld konnten die Täter jedoch nicht finden und verließen die Wohnung schließlich mit zwei Handys im Wert von 200 Euro. Im Treppenhaus habe der eine Angeklagte einem zu Hilfe eilenden Nachbarn einen Faustschlag gegen die Brust versetzt und die Angeklagten hätten Küchenbeil und Axt gezogen, um sich zu wehren. Auch der Vater der Familie sei den flüchtenden Tätern im Treppenhaus begegnet, sodass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei. Dabei habe einer der Angeklagten versucht den Vater mit dem Küchenbeil anzugreifen und damit zu schlagen. Diesem sei es jedoch gelungen aus dem Haus zu flüchten.

Die Polizei konnte beide Männer schließlich im Haus festnehmen. Während der Auseinanderstzung habe der Vater mehrere Hämatome erlitten. Unter den Folgen der Tat leide die Familie noch heute.


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