Bekämpfung unnötig und strafbar: Heimische Fledermäuse haben kein SARS-CoV 2-Virus

Fledermäuse werden während der aktuellen Corona-Pandemie regelmäßig als Ursprung des Coronavirus bezeichnet. Doch die heimischen Fledermäuse tragen kein SARS-CoV 2 in sich.

Nordfledermaus im Harz.
Nordfledermaus im Harz. | Foto: Friedel Knolle

Region. Aufgrund des sich aktuell weltweit ausbreitenden SARS-Coronavirus 2 (SARS-CoV 2), das beim Menschen die Krankheit Covid-19 auslösen kann, kommt es weltweit und auch hierzulande vermehrt zu besorgten Anfragen bei im Fledermausschutz und in der Fledermausforschung tätigen Personen. Der Grund für die Besorgnis ist der Umstand, dass in den Medien Fledermäuse regelmäßig als der Ursprung des neuartigen humanen Virus SARS-CoV 2 bezeichnet werden – doch für die hiesigen Fledermäuse trifft das nicht zu. Antipathien gegenüber einheimischen Fledermäusen seien absolut unbegründet. Dazu liegen zahlreiche Forschungsarbeiten vor, wie die ehrenamtlichen Fledermausbetreuer des NLWKN für Südniedersachen, David Anderson, Wolfgang Rackow, Dr. Friedhart Knolle, Siegfried Wielert und Stefan Meyer in einer gemeinsamen Pressemitteilung berichten.


Das Auftreten und die Ausbreitung von SARS-CoV 2 und anderer Zoonosen würden nicht durch einzelne Arten oder Artengruppen, wie Fledermäuse, Schuppentiere, Nagetiere und so weiter verursacht werden, sondern seien direkte Folge und Rückkopplung aus dem verheerenden Umgang der Menschen mit Tieren, Ökosystemen und dem daraus resultierenden Artenschwund. Einheimische Fledermausarten seien nicht mit SARS-CoV 2 infiziert. Es hätten zwar verschiedene Coronaviren in meist tropischen Fledermausarten nachgewiesen werden können – diese seien jedoch nur entfernt mit humanen SARS-Coronaviren verwandt und daher für Menschen unkritisch.

Ursprung nicht zweifellos geklärt


Das humane SARS-CoV 2 sei genetisch eng mit Viren aus dem Tierreich verwandt, der unmittelbare Ursprung von SARS-CoV 2 sei aber nach wie vor nicht zweifellos geklärt. Genetisch ähnliche Viren würden sich beispielsweise bei chinesischen Hufeisennasen-Fledermäusen und in Schuppentieren finden. Es sei wahrscheinlich, dass das Virus zwar in einem Wildtier seinen Ursprung hatte, sich dann aber schrittweise – erst in einem Zwischenwirt und nach der Übertragung auf den Menschen dann im Menschen selbst – so verändert habe, dass es im Menschen Covid-19 auslösen konnte und so die Übertragung der Krankheit von Mensch zu Mensch möglich wurde.

Ein Muster vergangener Zoonosen sei die Bedeutung von Massentierhaltungen, wie zum Beispiel im Falle der Schweinegrippe, und Wildtiermärkten, auf denen Wildtiere lebend frisch geschlachtet oder zubereitet zum Verkauf angeboten werden. Hier würden sich, wie im Fall von SARS-CoV 1 und sehr wahrscheinlich auch SARS-CoV 2, Krankheitserreger durch Wirtswechsel schnell mutieren und ausbreiten können.

Bekämpfung von Fledermäusen ist strafbar


Fledermäuse aufgrund einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr zu bekämpfen, sei völlig unbegründet. Dies sei zudem in Deutschland und in der gesamten EU strafbar. Fledermäuse seien weltweit wichtige und unverzichtbare Akteure in Ökosystemen. Sie würden Schadinsekten in der Land- und Forstwirtschaft regulieren und seien in subtropischen und tropischen Ökosystemen von besonderer Bedeutung für die Verbreitung von Pflanzensamen und die Bestäubung wichtiger Nutzpflanzen. Aufgrund ihrer Biologie als fliegende Säugetiere und ihrer besonderen Sozialstrukturen hätten sie im Laufe ihrer Evolution Eigenschaften erworben, die ihnen bei der Eindämmung von Krankheitserregern große Vorteile bieten.


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