Belästigung im Bus: Videomaterial zu spät angefordert

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Warum wurde das Videomaterial nicht ausgewertet? Symbolfoto: Archiv/Christina Balder
Warum wurde das Videomaterial nicht ausgewertet? Symbolfoto: Archiv/Christina Balder

Wolfenbüttel/Braunschweig. Wie berichtet, wurde das Ermittlungsverfahren bezüglich der beiden Mädchen, die Ende November im Bus von Braunschweig nach Wolfenbüttel belästigt wurden, mittlerweile eingestellt. Doch einige Fragen blieben offen. Etwa, warum das Videomaterial, das im Bus aufgezeichnet wurde, nicht ausgewertet wurde.


regionalHeute.de hakte bei der Staatsanwaltschaft nach. Offenbar wurde das Videomaterial zu spät angefordert. "Nach Auskunft der KVG* erfolgt grundsätzlich eine Videoaufzeichnung. Die Aufzeichnungen werden jedoch nach 24 Stunden überschrieben. In der Akte ist vermerkt, dass nach Übertragung der Sachbearbeitung auf den zuständigen Polizeihauptkommissar am 28.November 2017 (Tatzeitpunkt: 25.November) unmittelbar eine Anfrage zur Leitstelle der KVG erfolgte, von wo mitgeteilt wurde, dass Aufnahmen inzwischen nicht mehr vorhanden waren", erklärt Erste Staatsanwältin Julia Meyer.

*Anmerkung der Redaktion:

Zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel verkehrt der Bus 420 der Braunschweiger Verkehrs AG und nicht die KVG. Vermutlich liegt hier einFehler im Bericht der Staatsanwaltschaft vor.

Zwei Verdächtige kurzzeitig auf der Wache


Ein weiterer unklarer Punktist die Aussage des Vaters, dass kurz nach der Tat jemand verhaftet worden sein soll. Julia Meyer hierzu: "Im polizeilichen Vermerk ist festgehalten, dass im Rahmen der Fahndung nach dem Täter sowie den beiden Begleitpersonen zwei Personen am Ausgang des E-Centers Neuer Weg angetroffen, überprüft und nach erfolgter Belehrung zur weiteren Klärung der Dienststelle zugeführt worden sind, da beide Personen der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Hier ergab die Befragung in englischer Sprache schließlich, dass die Personen die Straftat nicht begangen haben konnten. Daraufhin wurden beide Personen vor Ort entlassen."

Warum ein von der Polizeiin Aussicht gestellter Fahndungs-oder Zeugenaufruf ausgeblieben ist, bleibt genauso unklar ("Hierzu enthält die Akte keine Angaben.") wie die Rolle des Busfahrers. Die Geschädigte habe ausgesagt, sie sei nach dem Vorfall im Bus nach vorne gegangen und habe dem Busfahrer geschildert was vorgefallen sei. "Ob ein Eingreifen des Busfahrers zu diesem Zeitpunkt möglichbeziehungsweise erforderlich war, ist unklar", so Julia Meyer.

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