Berlin. Im Streit um die Ausgestaltung der Pflegereform haben sich die Koalitionsparteien wohl auf einen Kompromiss geeinigt. Nach Informationen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Dienstagausgaben) aus Verhandlungskreisen soll die zunächst aus dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestrichene Zusammenlegung der Leistungen für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Budget doch wieder in die Reform aufgenommen werden.
Zur Gegenfinanzierung der jährlichen Kosten von rund 500 Millionen Euro werden allerdings die Leistungen für die ambulante Pflege Anfang 2024 nicht um fünf Prozent erhöht, sondern nur um 4,5 Prozent. Die Einführung eines flexibel nutzbaren Budgets war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Das Vorhaben war jedoch auf Druck der FDP kurz vor der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Kabinett wieder gekippt worden. Das war auf heftige Kritik bei den Grünen sowie bei Pflege- und Sozialverbänden gestoßen. Nun bleibt es dabei, dass für die Verhinderungspflege (bisherige Leistung: bis zu 1.612 Euro) und die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro) künftig ein Gesamtbudget von 3.386 Euro zur Verfügung steht, das die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungen einsetzen können. Patientenschützer lobten zwar das flexible Budget, kritisierten aber die geplante Gegenfinanzierung. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem RND, schon die eigentlich geplante Anhebung um fünf Prozent ab 2024 sei ein Bruch politischer Versprechen gewesen. Schließlich habe die Regierung der Bevölkerung die Zusage gegeben, eigentlich im Jahr 2022 die Leistungen regelhaft an die Preissteigerung anzupassen. "Selbst wenn jetzt das gemeinsame Entlastungsbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommen soll, dürfen andere Minimalzusagen der Koalition dafür nicht geopfert werden", mahnte Brysch. "Es ist an die Vernunft der Abgeordneten zu appellieren, diese Reform so nicht zu beschließen", fordert er.
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