Besoffen gepöbelt, jetzt ist der Hund weg


Symbolbild: Nick Wenkel
Symbolbild: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Nach Polizeiinformationen wurde die Einsatzleitstelle am gestrigen Donnerstagabend gegen 20.28 Uhr von Bürgern darüber informiert, dass eine männliche angetrunkene Person am Zentralen Omnibusbahnhof in der Porschestraße Passanten belästige. Zudem führe der Mann einen Hund mit sich, der unangeleint umherlaufe.


Vor Ort trafen die Beamten mehrere Zeugen, die aussagten, dass der Hundebesitzer im Bereich des ZOB Wolfsburg und in einem dortigen Lebensmittelmarkt lautstark rumgeschrien, Passanten angepöbelt und beleidigt habe. Der Hund, ein Labrador, sei die ganze Zeit über frei herumgelaufen, Passanten angesprungen und belästigt. In der Folge wurde der Hund mitunter auch von seinem Besitzer getreten.

Mann bedrohte Polizisten


Die Beamten forderten daraufhin den Hundebesitzer auf sich auszuweisen und seinen vierbeinigen Freund anzuleinen. Dieser Aufforderung kam der Hundehalter jedoch nicht nach, sondern verhielt sich auffallend aggressiv gegenüber den Einsatzkräften. Nachdem der stark angetrunkene Mann eine bedrohliche Haltung einnahm und mit dem Kopf voraus die Ordungshüter anzugreifen schien, entschlossen sich die Beamten den Mann zu Boden zu bringen und ihn mit zur Wache zu nehmen. Der Labbi saß derweil in wenigen Metern Entfernung und schaute sich das Spektakel an. Ein Kommissar konnte den Vierbeiner anleinen und der Feuerwehr übergeben, die den Hund ins Tierheim verbrachte.

Auf der Wache kam dann heraus, dass es sich bei dem Hundebesitzer um einen 43 Jahre alten Mann aus dem Bereich Gifhorn handelt. Ein Atemalkoholtest erbrachte stattliche 3,21 Promille ans Abendlicht.

Dem 43-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Nachdem er sich wieder beruhigt hatte, konnte der Gifhorner seinen Weg, allerdings ohne Hund, fortsetzen. Ob und wann der 43-Jährige seinen Labrador zurückerhält, wird die Verwaltungsbehörde am Wohnsitz des Hundehalters entscheiden. Vor Gericht wird sich der Hundebesitzer zumindest wegen Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte verantworten müssen.


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