Booster-Impfung: Das müssen Sie wissen

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und der Gesundheitsminister in Bund und Ländern unterscheiden sich.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Deutschland. Neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Impfstoffe und neue Virusvarianten haben dazu geführt, dass das Bundesgesundheitsminsterium den Weg für sogenannte Booster- oder Auffrischungsimpfungen freigemacht hat. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf jenen über 70 und Menschen, die unter Immunschwäche leiden. Die STIKO empfiehlt den Booster aber inzwischen für alle ab 18. Je nach Impfstoff und Impffolge ist das aber unterschiedlich sinnvoll. Die letzte Entscheidung trifft deshalb immer der Impfarzt.


Für die Booster-Impfungen wird grundsätzlich ein mRNA-Impfstoff eingesetzt, da diese derzeit auch gegen die Delta-Variante den höchsten Schutz aufweisen. Grundsätzlich, so die STIKO, sei dei Drittimpfung nötig, weil "mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt." Vornehmlich im höheren Alter lasse die Immunantwort schneller nach und falle insgesamt niedriger aus.


Die Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz, der STIKO und die Festlegungen des Bundesgesundheitsministeriums in der aktuellen Impfverordnung unterscheiden sich aber. Der Impfverordnung nach hat jeder einen Anspruch auf einen Booster und entsprechend auf eine Kostenübernahme durch die Kasse. Die Gesundheitsministerkonferenz und die STIKO sprechen sich aber für Priorisierungen aus. Nach diesen Empfehlungen richten sich die impfenden Ärzte. Ob eine dritte Impfung sinnvoll ist, sollte also immer mit dem Haus- Fach- oder Betriebsarzt besprochen werden.


Ausnahme für AstraZeneca und Johnson&Johnson


Für Aufsehen sorgte Anfang Oktober die Feststellung der STIKO, dass der Impfstoff von Johnson & Johnson nicht ausreichend wirksam ist. Empfänger dieses Präparats können laut dem Bundesgesundheitsministerium bereits vier Wochen nach der Einmalimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Ebenso gilt der Impfstoff von AstraZeneca inzwischen als weniger wirksam als die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna. Deshalb wird auch hier eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten empfohlen.

Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz


Die Empfehlungen der Gesundheitsminister aus Bund und Ländern sehen eine Priorisierung für Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Pflegekräften sowie für Menschen mit Behinderungen vor. Davon sind auch weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen betroffen, beispielsweise Hospize.



Weitere Empfehlungen gelten für Menschen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression, Menschen in häuslicher Pflege sowie Menschen, die regelmäßig Kontakt mit infektiösen Menschen haben. Hierzu gehören beispielsweise Rettungsdienste, mobile Impfteams und ambulante wie stationäre Pflegedienste. Hinzu kommen alle Menschen ab einem Lebensalter von 60 Jahren "nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung", wie es in dem Papier der Konferenz heißt. Ergänzend, so heißt es abschließend, "können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen".

Empfehlungen der STIKO


Die STIKO äußerte sich erst nach der Gesundheitsministerkonferenz zu den Booster-Impfungen und gab eigene Empfehlungen ab. So empfahl sie zunächst eine Auffrischungsimpfung erst für Menschen ab 70 Jahren, inzwischen wurde die Empfehlung auf alle Menschen über 18 ausgeweitet. Weiterhin empfohlen wird der Booster für Pflegekräfte und andere im Gesundheitswesen Beschäftigte, insbesondere für jene mit direktem Patientenkontakt.

Wer zählt als immungeschwächt und immunsuppremiert?


Eine Expertengruppe unter Federführung der Ständigen Impfkommission hat zu dieser Frage ein Grundlagenpapier erarbeitet. Es ist hier einsehbar und erfasst verschiedene Gruppen von immungeschwächten und immunsuppremierten Personen. Dazu gehören beispielsweise Autoimmunerkrankungen, chronisch entzündliche Erkrankungen oder onkologische Erkrankungen (Krebs). Auch Empfänger eines Organtransplantats zählen in diese Kategorie.

Auffrischungsimpfungen für Kreuzgeimpfte


Im Frühjahr wurden die Empfehlungen für AstraZeneca und Biontech/Pfizer geändert. AstraZeneca war plötzlich nicht mehr für Jüngere zugelassen, weshalb in Folge viele, die ihre Erstimpfung mit AstraZeneca erhielten, als Zweitimpfung den Wirkstoff von Biontech/Pfizer bekamen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sei eine Auffrischungsimpfung in diesem Fall ebenfalls frühestens nach sechs Monaten nötig. Es wird aber auch betont, dass die sogenannte heterogene Impfreihe zu einer sehr "deutlich höheren" immunantwort führe als Impfreihen, die in beiden Fällen mit demselben Impfstoff durchgeführt wurden.

Impfwillige müssen ihren Personalausweis und ihren Impfpass mitbringen, wenn sie ein Impfangebot wahrnehmen möchten. Eine Terminvereinbarung ist bei den öffentlichen Impfangeboten nicht möglich. Verschiedene Städte und Kreise haben daher darauf hingewiesen, dass es zu mehrstündigen Wartezeiten kommen kann. Da diese oft im Freien verbracht werden muss, empfehle sich warme Kleidung, so sagt zum Beispiel der Landkreis Gifhorn.


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