Braunschweig. Wenn schulpflichtige Schüler unentschuldigt in der Schule fehlen, führt dies langfristig zu einer sozialen Benachteiligung. Die Linke im Rat der Stadt fragte daher bei der Verwaltung nach wie viele Schüler den Bildungseinrichtungen tageweise fernblieben und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet wurden.
Laut Verwaltung erhebt die Koordinierungsstelle "Schulverweigerung – Die 2. Chance" im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie jährlich die Anzahl unentschuldigter Fehltage an Schulen. Die Daten zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der unentschuldigten Fehltage werden durch die jeweiligen Schulen mitgeteilt. Die Erhebung ist auf die vom Arbeitskreis Schulverweigerung empfohlenen Klassenstufen beschränkt: Klassenstufen 5 - 10 sowie die Deutsch als Zweitsprache-Klassen an allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die Schulformen Berufseinstiegsklasse, Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsjahr an Berufsschulen.
242 Schüler mit mehr als 20 Fehltagen
Von den insgesamt 12.796 Schülerinnen und Schülern blieben laut Erhebung 1.122 Schüler zwischen einem und vier Tagen dem Unterricht fern. Auf fünf bis zehn Fehltage brachten es 277 Schüler. Immerhin 146 legten für elf bis 20 Tage keine Entschuldigung vor. 242 Schülerinnen und Schüler fehlten sogar mehr als 20 Tage unentschuldigt. Somit kamen insgesamt 1.178 unentschuldigte Fehltage an den Braunschweiger Schulen zusammen.
In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2016 insgesamt 336 Anzeigen gestellt. 147 davon waren sogenannte Erstanzeigen. Bei den restlichen 189 Anzeigen handelte es sich um Wiederholungsanzeigen. Noch im Vorjahr lag die Zahl der Anzeigen bei 351. Generell ist laut Erhebung in den vergangenen fünf Jahren ein Rückgang in diesem Bereich zu verzeichnen. So lag die Zahl der Anzeigen im Jahr 2012 noch bei 503.
Erfolgsquote liegt bei 80 Prozent
Wie die Verwaltung weiter mitteilt, arbeiten seit 2009 im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie fünf Mitarbeiter in Vollzeit ausschließlich im Bereich der Schulverweigerung. Die Koordinierungsstelle "Schulverweigerung – Die 2. Chance" biete zum einen Hilfen für Schülerinnen und Schüler an, begleitet diese und verfolgt den Auftrag der Reintegration in Schule. Die Planung konkreter Maßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler erfolge auf Grundlage der individuellen Problemlagen. Maßnahmen können beispielsweise soziale Kompetenztrainings oder Nachhilfe sein. Die Erfolgsquote liege bei durchschnittlich 80 Prozent.
Grundsatz: Pädagogik vor Strafe
Zum anderen arbeitet die Koordinierungsstelle an der Optimierung des Verfahrens. So wurde ein für alle Schulformen einheitlicher Meldebogen entwickelt. Es wurden Vereinbarungen getroffen, die Reaktionszeiten an Schulen, im Fachbereich und bei Gericht zu verkürzen und zu standardisieren. Seit dem Aufbau der Koordinierungsstelle "Schulverweigerung – Die 2. Chance" sei die Anzahl der Anzeigen seit dem Höchststand in 2011 mit 681 Anzeigen auf 336 Anzeigen in 2016 zurückgegangen. Mit Hilfe des Arbeitskreises „Schulverweigerung und Schulschwänzen“ sei es gelungen, den in Braunschweig vereinbarten Grundsatz Pädagogik vor Strafe durchzusetzen. Im Arbeitskreis sind neben der Stadtverwaltung alle relevanten Institutionen, wie die Landesschulbehörde, das Amtsgericht, das JobCenter, die Polizei und die Schulen vertreten.
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