Braunschweig. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass ein Elektro-Board, auch Hoverboard genannt, nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden darf. Eine 13-Jährige war mit solch einem Gefährt am Mittwochnachmittag Beamten vor dem Polizeikommissariat Süd aufgefallen.
Diese Fortbewegungsmittel unterliegen, wenn sie schneller als sechs km/h fahren können, der Zulassungs-, Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht. Falls es damit zu einem Unfall oder Schaden kommt übernimmt auch die private Haftpflichtversicherung nicht die Kosten.
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