SPD-Veranstaltung zu neuen Pflegegesetzen


Dr. Carola Reimann lud zur Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung zum Thema „Was ändert sich in der Pflege? Die neuen Pflegegesetze im Überblick“. Fotos: SPD
Dr. Carola Reimann lud zur Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung zum Thema „Was ändert sich in der Pflege? Die neuen Pflegegesetze im Überblick“. Fotos: SPD | Foto: SPD



Braunschweig. Unter dem Titel „Was ändert sich in der Pflege? Die neuen Pflegegesetze im Überblick“ lud die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Carola Reimann am 23. Mai zur "Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung". Im gut besuchten Dr. Heinrich Jasper Saal im Volksfreundhaus Braunschweig informierten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über neue Leistungen in der Pflege. Zu Gast waren die Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, Sebastian Wertmüller, Bezirksgeschäftsführer ver.di, Rifat Fersahoglu-Weber, Vorstandsvorsitzender AWO-Bezirksverband Braunschweig, sowie Michael Baumgart, ambet Braunschweig.

„Die Familien und Angehörigen sind der größte Pflegedienst in Deutschland. Dies ist ein Ausdruck von ganz starker Solidarität und einem großen Zusammengehörigkeitsgefühl, dass Menschen füreinander einstehen“ waren Carola Reimanns Worte zur Begrüßung. „Wir wissen alle, Pflege ist eine schwere Aufgabe“, erklärte sie und stieß damit auf zustimmendes Nicken im Publikum. Die - seit der Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren- größte Pflegereform ist eine der großen Aufgaben der SPD in dieser Wahlperiode.

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Reger Austausch. Foto: SPD



Bettina Müller gab dann einen Überblick über die Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung. Ebenso über das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, mit dem sichergestellt wird, dass Arbeitnehmer nun im Krankheitsfall eines nahen Angehörigen bis zu zehn Arbeitstage mit neuer Lohnersatzleistung von der Arbeit fernbleiben können, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen oder die Pflege zu organisieren. „Auch Angehörige aus Lebensgemeinschaften wie zum Beispiel Homosexuelle sollen von diesem neuen Gesetz profitieren“ erklärte Bettina Müller.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. „Pflegende Angehörige werden viel besser entlastet, weil die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden. Aber auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bekommen deutlich mehr Leistungen“ betonte Müller. „Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen wurde deutlich erhöht.“ beschrieb Bettina Müller die Verbesserungen durch das PSG I.

Die Vorstellung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) ergab den größten Erklärungsbedarf des Abends. Durch dieses Gesetz wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der sich aus der Abschaffung der drei bisherigen Pflegestufen ergibt. Bettina Müller erklärt: „Die Einstufung in fünf Pflegegrade erfolgt aufgrund der Begutachtung des Pflegebedürftigen in sechs Modulen. Dadurch werden nicht mehr einzig und allein körperliche Beeinträchtigungen beurteilt.“ Die Module der Pflegegradermittlung, die ab 2017 Anwendung finden, umfassen die Bereiche Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Belastungen durch Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung. Bedenken der Zuhörer, manche Pflegebedürftige könnten nach der Reform schlechter dastehen, räumte Bettina Müller aus. „Alle Pflegebedürftigen, die jetzt schon eine Pflegestufe haben, bekommen Bestandsschutz. Niemand wird hinterher finanziell schlechter da stehen. Viele, vor allem demenziell Erkrankte, sogar besser.“ Auch Carola Reimann betonte: „Durch die viel präzisere Beurteilung des Grades der Pflegebedürftigkeit werden viele Menschen eine angemessenere finanzielle Unterstützung bekommen.“

Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) soll dafür sorgen, dass die Pflege vor Ort in den Kommunen gestärkt wird, indem sie mehr in Strukturen von Pflege eingebunden werden. „Kommunen vor Ort wissen am besten, wie der Bedarf ist.“ betonte Bettina Müller. „Dies wird zunächst in 60 Modellkommunen getestet.“
Auch die Reform der Pflegeberufe sei eine der nächsten großen Aufgaben im Rahmen des Pflegereformpaketes. „Die stets wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen erfordert es, dass wir eine einheitliche, generalistische Ausbildung aller Pflegeberufe einführen.“ Dem konnte sich Sebastian Wertmüller nur anschließen. Er stellte fest: „Die Leistungsverbesserungen sind nicht in erster Linie dafür gedacht, die Beschäftigten in der Pflege etwas Gutes zu tun. Aber wenn dies ein Nebeneffekt ist, soll uns das als Gewerkschaft sehr recht sein.“

Darin waren sich alle Gäste des Abends einig, dass die Gesetze auch einen wichtigen Beitrag für die Aufwertung von Pflegeberufen leisten und damit nicht nur für Pflegebedürftige einen Gewinn darstellen.


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