Braunschweig: 36 Spielhallen droht die Schließung

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Wenn die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages im Sommer in Kraft tritt, droht mehr als der Hälfte der Spielhallen in Braunschweig die Schließung. Foto: Thorsten Raedlein
Wenn die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages im Sommer in Kraft tritt, droht mehr als der Hälfte der Spielhallen in Braunschweig die Schließung. Foto: Thorsten Raedlein

Braunschweig. Die Bundesländer haben die Zulassungsbedingungen für Spielhallen verschärft. Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrages ist es, im Sinne der Glücksspiel- und Wettsucht die Zahl der Spielhallen zu begrenzen. Im Juli 2017 treten die neuen Regeln in Kraft.


So sollen künftig insbesondere Abstandsregeln zwischen Spielhallen für eine Ausdünnung sorgen. Mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex sollen dann ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr zulässig sein. Auch in Braunschweig drohen etliche Schließungen. Auf eine Anfrageder FDP im Niedersächsischer Landtag erklärte Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, im April des vergangenen Jahres, dass man laut einer Erhebung aus dem Jahr 2014 niedersachsenweit von rund 950 betroffenen Spielhallen ausgehe.

Losverfahren soll entscheiden


Die Stadt Braunschweig geht davon aus, dass sich die Zahl der Spielhallen in Braunschweig von zurzeit 72 an 43 Standorten auf 35 oder 36 auf ebenso vielen Standorten reduzieren wird. Die Spielhallenbetreiber wurden bereits angeschrieben und auf die Rechtslage hingewiesen. Danach benötigt jeder Betreiber ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnispflicht. Diejenigen Betreiber, deren Spielhalle einen Abstand von mindestens 100 Metern zur nächstgelegenen hat und die nicht baulich mit einer anderen verbunden sind, können einen entsprechenden Antrag Anfang 2017 beim Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit stellen. Alle anderen waren aufgefordert, bis zum 30. September des vergangenen Jahres einen Antrag zu stellen. Es ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung davon auszugehen, dass die Spielhallen, die um Standorte konkurrieren müssen, am Ende an einem Losverfahren teilnehmen müssen. Dazu erarbeitet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft derzeit Handlungsempfehlungen.


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