Ab Freitag: Rechtsreferendare können nebenberuflich als Justizassistenten arbeiten

Durch eine solche Tätigkeit können Referendare zusätzlich zu ihrem Referendariat praktische Erfahrungen im Justizwesen sammeln.

Justizassistenten können auch bei Gerichten arbeiten. Symbolbild.
Justizassistenten können auch bei Gerichten arbeiten. Symbolbild. | Foto: Thorsten Raedlein

Braunschweig. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen stehen Juristinnen und Juristen vielfältige Tätigkeitsfelder offen. Die Berufswahl fällt nicht jedem leicht. Während des zweijährigen Referendariats vor dem zweiten Staatsexamen sind Rechtsreferendarinnen und -referendare unter anderem bei Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie in Anwaltskanzleien und Unternehmen tätig und erhalten dort Gelegenheit, die verschiedenen Berufsbilder kennenzulernen. Manchem genügt dieser Einblick aber nicht, um über den weiteren Berufsweg zu entscheiden. Andere sind bei ihrer Berufswahl bereits fest entschlossen und möchten gerne weitere praktische Erfahrungen sammeln und berufliche Kontakte knüpfen. Bislang bestand in Deutschland keine Möglichkeit, eine solche Nebentätigkeit in der Justiz aufzunehmen. Das hat Niedersachsen nun als erstes Bundesland geändert. In Niedersachsen können Nachwuchskräfte vom morgigen Freitag nun als Justizassistenten arbeiten. Das Angebot richtet sich an alle niedersächsischen Rechtsreferendarinnen und Referendare und sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von sechs Stunden pro Woche als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft vor. Dies berichtet die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig.


Hierdurch erhalten die Justizassistenten einen vertieften Einblick in die vielseitigen Betätigungsfelder in der Justiz und leisten einen aktiven Beitrag zur Rechtsprechung der Gerichte oder der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften. Die Justizassistenten werden jeweils erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zugewiesen, die sie zum Beispiel bei Großverfahren eng in ihre Tätigkeiten einbinden.

Die Möglichkeit zur Justizassistenz besteht nicht nur bei den Land- und Amtsgerichten sowie den Staatsanwaltschaften, sondern auch bei den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten in Niedersachsen, sodass die Kandidaten sich nach ihren fachlichen Schwerpunkten und Interessen für diese Tätigkeit bewerben können.

Mindestvoraussetzungen


Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung sind jeweils herausragende Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber, die durch ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen und ebenso überdurchschnittlich erbrachte Leistungen im Rahmen der praktischen Ausbildung nachgewiesen werden können.

Die ersten Justizassistenten sollen ab November 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der niedersächsischen Oberlandesgerichte, Generalstaatsanwaltschaften und oberen Fachgerichte.

Weitere Einzelheiten zu der neuen Tätigkeit:

Die Nebentätigkeit ist auf ein Jahr angelegt. Die Vergütung erfolgt nach TVL Entgeltgruppe 13 (zirka 400 Euro netto monatlich).

Bewerben kann man sich bis zum Ende des siebten Ausbildungsmonats des Referendariats, erstmals im September 2020. Die Auswahlentscheidung unter mehreren Interessenten erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese unter Berücksichtigung von Einzelbewerbungsgesprächen. Eingestellt werden bis zu zehn Prozent aller Referendarinnen und Referendare.

Zulassungsvoraussetzungen sind:


· erstes Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ und

· Zeugnisse der Gerichtsstation (Arbeitsplatz und Arbeitsgemeinschaft) mit mindestens

„vollbefriedigend“ und mit Empfehlung für die Verwendung in der Justiz


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