AfD klagt gegen 2G-Regel bei Ratssitzung

Die AfD bezeichnet die 2G-Regel für die kommende Ratssitzung als "völlig überzogen" und wehrt sich gegen die Maßnahme.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Laut einer am Freitag veröffentlichten Ratsmitteilung des Braunschweiger Oberbürgermeister Thorsten Kornblum, soll die Ratssitzung am kommenden Dienstag unter der 2G-Regel stattfinden. Damit ist die AfD-Ratsfraktion eigenen Angaben zufolge nicht einverstanden und hat gegen die Maßnahme Beschwerde bei der Kommunalaufsicht und Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt.



Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 1.000, der Infektionsgefahren durch die inzwischen vorherrschende hoch ansteckende Omikron-Variante und einem erwarteten Höhepunkt der Infektionswelle Mitte Februar 2022 habe sich der Ältestenrat mit breiter Mehrheit für die Anordnung der 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht (mit Ausnahme bei den Redebeiträgen) für die Präsenzteilnehmer der Ratssitzung am 15. Februar ausgesprochen. Zudem habe ein Einvernehmen darüber geherrscht, die Ratssitzung als Hybrid-Sitzung anzubieten, heißt es in der Ratsmitteilung. In dieser wird der Rat auch darüber informiert, dass sich die AfD-Ratsfraktion am 7. Februar an die Kommunalaufsicht gewandt und um Überprüfung der Zugangsbeschränkungen gebeten habe. Diese habe geantwortet, dass man kein Anlass für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden sehe und die vorgesehenen Maßnahmen daher als verhältnismäßig anzusehen seien.


Weiter heißt es, dass die Ratsmitglieder der AfD-Fraktion beabsichtigen, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen, um dem Ratsvorsitzenden zu untersagen, ihnen gegenüber die 2G-Regel im Rahmen der Ratssitzung zu ergreifen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts werde für den 14. Februar erwartet.

"Impfzwang durch die Hintertür"


Der Fraktionsvorsitzender der AfD im Rat der Stadt, Stefan Wirtz, erklärte am Sonntag dazu: "Mit kurzfristigen und völlig überzogenen Maßnahmen sollen in der Stadthalle nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen — wegen des großzügigen Raumangebotes dort gab es bis zur vorletzten Sitzung gar keine „G“-Beschränkungen, im Dezember wurde dann aber immerhin 3G anberaumt. Eine Maskenpflicht am Platz war bis zuletzt nicht nötig. Während überall schon Lockerungen in Aussicht gestellt werden und einige Länder komplett auf Maßnahmen verzichten, geht Dr. Kornblum als großer Befürworter der allgemeinen Impfpflicht einen Sonderweg, der die Mandatsausübung auf die Teilnahme per Videoschaltung reduzieren soll, falls Ratsleute keine Auskunft über ihren G-Status geben wollen".

Das Zutrittsverbot für Personen ohne „2G“ soll auch für die Öffentlichkeit gelten. "Jeder, der den großen Saal der Stadthalle und dessen bisherige Nutzung für Ratssitzungen kennt, weiß um die räumlichen Möglichkeiten und großen Abstände dort. Für einen solchen Impfzwang durch die Hintertür haben wir keinerlei Verständnis. Die Verwaltung hat bereits zugegeben, dass die Videotechnik mit einer größeren Saal Teilnehmer in der Konferenzschaltung schnell überfordert wäre. Wir wollen Klärung, auf welcher rechtlichen Grundlage der Zugang zum
höchsten politischen Gremium der Stadt durch beliebige „hausrechtliche“ Ideen verhindert werden soll“, schließt Wirtz seine Stellungnahmen dazu.


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