AfD klagt gegen AfD: Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Die AfD-Fraktion klagt auf Unterlassung - gegen ein anderes AfD-Mitglied. Der Beklagte hatte in einem Facebookbeitrag das Fraktionslogo verwendet ohne die Autorisierung der Fraktion einzuholen.

von Kathrin Kühn


Saal des Landgerichts Braunschweig. Symbolbild
Saal des Landgerichts Braunschweig. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Die AfD-Landtagsfraktion klagt vor dem Landgericht Braunschweig gegen ein AfD-Mitglied, das unerlaubterweise das Fraktionslogo bei einem "satirischen Facebookbeitrag" verwendet hat, wie der Beklagte es im Vorfeld der Gerichtsverhandlung benennt. Die Verhandlung beginnt am kommenden Mittwoch, 12. Februar, vor der 9. Zivilkammer. Es handele sich hierbei um eine Unterlassungsklage, mit der die Fraktion eine einstweilige Verfügung gegen den Facebookuser erwirken möchte. Das Ziel sei hierbei den Urheberrechtsschutz des Logos für die Klägerin zu gewährleisten. Dies berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.


Laut Beklagtem sei die Nutzung des Logos im Rahmen eines satirischen Beitrages von dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Er gehe davon aus, dass die Nutzung im Sinne des Urheberrechtes zulässig sei. Die AfD-Fraktion sieht dagegen eine nicht autorisierte Logoverwendung, einen Missbrauch ihrer Nutzungsrechte und des für sie entworfenen Logos im Sinne des Urheberrechtsschutzes. Daher begehre sie Unterlassung.




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