Hannover. Vergangenen Freitag stellte die Niedersächsische Landesregierung ihre Pläne zur Rettung der Nord/LB vor. Hierzu erreichte uns eine Stellungnahme des Braunschweiger AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Wirtz, in der auch der finanzpolitischer Sprecher der Partei im Landtag Peer Lilienthal zu Wort kommt. Wir veröffentlichen das Statement ungekürzt und unkommentiert.
„Die Rettung der Nord/LB ist nicht nachhaltig. Wir plädieren für eine konstruktive Lösung zur Entlastung der Landesfinanzen und für eine neue Perspektive der Beschäftigten“, sagtder finanzpolitischer Sprecher der AfD im niedersächsischen Landtag, Peer Lilienthal, MdL.
Die Ziele sind wie immer hochgesteckt: Die Nord/LB soll gerettet werden, in dem sie verkleinert und regionalisiert wird. Dies soll nicht durch Steuergelder finanziert werden, sondern durch die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft. Die Gründe für den desolaten Zustand der Nord/LB sagen aber auch eine ebenso schlechte Zukunft voraus. Nicht nur die Niedrigzinsphase, sondern auch die Schiffskreditausfälle haben erst zu dem Ist-Zustand geführt. Weder eine Beteiligung des Landes Niedersachsen, noch anderer Banken, wird eine fortwährende Lösung auf Dauer gewährleisten. Die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft lehnt die AfD-Fraktion ab. Peer Lilienthal sagt: „Dadurch soll lediglich der Eindruck erweckt werden, das Land könne das Risiko auf eine Gesellschaft umlegen, was es aber tatsächlich nicht kann. Wäre das nämlich ein gutes Geschäft, hätte es der Markt bereits getan.“
Die AfD-Fraktion plädiert für eine nachhaltige und arbeitsmarktorientierte Alternative: die Gründung einer Auffanggesellschaft, in der die freigesetzten Arbeitnehmer neu für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden können. Damit begegnet das Land auch den allseits diskutierten Fachkräftemangel, bietet Perspektiven für die Arbeitnehmer und finanziert nicht weiterhin in eine de facto marode Bank.
Dazu MdL Stefan Wirtz:
„Kurzfristig ist auch keine Ausgliederung der Braunschweigischen Landessparkasse möglich, ihr fehlen dazu wichtige Voraussetzungen. Ein Betrieb der BLSK wird nur in Verbindung mit einer anderen Institution möglich sein, dies ist eine unerläßliche Vorbedingung.
Der Ruf nach `kommunaler Beteiligung´, wie von anderen Parteien zu hören, greift zu kurz und lässt offen, in welchem Maß teilweise defizitäre Städte der Region überhaupt einen Beitrag leisten können und wollen.“
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