Braunschweig. „Schulverweigerung – Was tun?“ – unter diesem Titel ist der vollständig überarbeitete und aktualisierte Leitfaden Schulverweigerung erschienen.
Die Neuauflage des ehemaligen Readers Schulverweigerung war notwendig, da sich seit der letzten Überarbeitung im Jahre 2010 Wesentliches im Umgang mit Schulverweigerern verändert hat. Der Leitfaden richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer und ist vor allem für diejenigen eine Hilfe, die nicht täglich mit der Problematik konfrontiert sind. Der Leitfaden steht online auf www.braunschweig.de/schulverweigerung zum Download bereit. Die gedruckte Broschüre wird an alle Braunschweiger Schulen verteilt und kann außerdem bei der Koordinierungsstelle bestellt werden. Neben dem Leitfaden sind auch die Mitglieder des Arbeitskreises Schulverweigerung online zu finden.
Interventionsmöglichkeiten im Überblick
Der Leitfaden beschreibt die Möglichkeiten, die eine Schule im Umgang mit verweigernden Schülerinnen und Schülern hat. Anhand einfacher Definitionen wird erkennbar, ob bereits Anzeichen auf eine sich verfestigende Schulverweigerung hindeuten, wie die Interventionsmöglichkeiten aussehen und wer außerhalb der Schule Unterstützung anbietet. Im Leitfaden wird dargestellt, wann beispielsweise der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie oder das Ordnungsamt informiert werden muss, um aktiv zu werden. Es wird darüber informiert, was bei der Koordinierungsstelle des Fachbereiches und im Ordnungsamt nach Eingang des vorgeschriebenen Meldebogens passiert und wie eine Betreuung des Schülers aussehen kann.
Zentrale Anlaufstelle
Zusätzlich zum Leitfaden als Broschüre gibt es ein DIN A2-Schaubild zu diesem Thema, das im Lehrerzimmer ausgehängt werden kann. Aus dem Schaubild lässt sich zu jeder Phase der Verweigerung erkennen, wo es Hilfe gibt und welches die nächsten Schritte sind, um die Schülerin oder den Schüler wieder in den Unterricht zu integrieren. Die „Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist bei Schulverweigerung für alle Schulen die zentrale Anlaufstelle bei der Stadt Braunschweig. Allerdings beschränkt sich die Stelle nicht auf die Koordinierungsfunktion: In rund der Hälfte aller gemeldeten Schulverweigerer allgemeinbildender Schulen unterstützt sie Schülerinnen und Schüler sowie Schulen und Eltern aktiv.
Für einen stetigen Optimierungsprozess des Verfahrens und der inhaltlichen Arbeit sorgt der Austausch im Arbeitskreis Schulverweigerung der Koordinierungsstelle. Neben Vertretern von Schulen sind unter anderem auch das Jugendgericht, die Landesschulbehörde und die Polizei vertreten, die ihre eigene Sichtweise konstruktiv einbringen. Im Arbeitskreis werden auch die verbindlichen Abläufe abgestimmt, die im Leitfaden zusammengefasst sind.
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