Angeklagter nach Messerstecherei zu fünf Jahren Haft verurteilt


Das Landgericht Braunschweig verurteilte einen wegen versuchten Totschlags angeklagten Mann zu 5 Jahren Haft. Foto: Anke Donner
Das Landgericht Braunschweig verurteilte einen wegen versuchten Totschlags angeklagten Mann zu 5 Jahren Haft. Foto: Anke Donner

Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig teilt mit, dass es einen wegen versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung angeklagten Mann schuldig gesprochen hat.


Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten in dem Verfahren der 9. großen Strafkammer, Az. 9 Ks 121 Js 2489/18 (3/18) mit Beschluss vom 08.05.2019 verworfen hat, ist das Urteil der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts vom 27.08.2018 rechtskräftig. Die erlittene Auslieferungshaft in Slowenien wird 1:1 auf die verhängte Strafe angerechnet.

Freiheitsstrafe vonfünf Jahren


Die 9. Strafkammer hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht vom 11.01.2018 auf den 12.01.2018 nach einem Streit vor einer Gaststätte in Braunschweig mit Tötungsvorsatz mehrfach mit einem Küchenmesser (Klingenlänge ca. 20 cm) auf die beiden Opfer eingestochen hatte. Das eine Opfer erlitt einen Messerstich in die linke Schulter und einen zweiten Stich in den Bauch. Durch den zweiten Stich wurden die Milz und die Niere verletzt und die Lunge nur knapp verfehlt. Es bestand akute Lebensgefahr und das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Das ältere Opfer erlitt Stichverletzungen am Kinn, an der linken Bauchseite und am Brustkorb links. Der Angeklagte hatte bei den gezielten Messerstichen billigend in Kauf genommen, dass jedenfalls eines der Opfer an den zugefügten Verletzungen versterben könnte. Der Angeklagte war Ende Januar 2018 in Slowenien festgenommen und in der Folgezeit an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert worden.


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