Angriff auf AfD-Ratsherren: Verfahren eingestellt

Man habe die Tatbeteiligung der beiden Angeklagten nicht eindeutig nachweisen können.

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(Symbolbild) | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Am gestrigen Donnerstag mussten sich zwei Männer vor dem Amtsgericht Braunschweig verantworten, die im Januar 2020 versucht haben sollen, den Braunschweiger AfD-Ratsherren Stefan Wirtz am Besuch einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus zu hindern (regionalHeute.de berichtete). Wie das Gericht auf Anfrage mitteilt, wurde das Verfahren gegen die beiden Angeklagten eingestellt.


Der Tatnachweis gegen diese beiden Angeklagten habe nicht erbracht werden können, berichtet Gerichtssprecher Dr. Robin Sühle. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die anwaltlich verteidigten Angeklagten hätten sich darauf geeinigt, das Verfahren einzustellen. Das Strafverfahrensrecht erlaube dies, wenn das Verfahren ein Vergehen und kein Verbrechen, das mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert wird, zum Gegenstand habe und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestehe. Bei Erkenntnis wesentlich neuer Tatsachen könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden, so Sühle. Dies sei auch einer der wesentlichen Unterschiede zu einem Freispruch.

In der Sache selbst sei allerdings noch ein weiteres Verfahren anhängig. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach dem Vorfall an der Gedenkstätte Schillstraße Verfahren gegen fünf Personen eingeleitet. Eines war bereits im vergangenen Jahr gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.


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