Braunschweig. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung zum Nachteil zweier 19-jähriger Schüler eines Braunschweiger Gymnasiums hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 24-jährigen Braunschweiger Anklage zum Amtsgericht Braunschweig erhoben.
Diesem wird zur Last gelegt, einem Schüler zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend so heftig gegen den Kiefer getreten zu haben, dass der Geschädigte einen doppelten Kieferbruch erlitt und operativ behandelt werden musste. Dem eingreifenden zweiten Schüler soll er mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben, wodurch eine Gehirnerschütterung verursacht wurde. Für gefährliche Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vor.
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