Aufsichtsrat tagte: 23.000 Unterschriften gegen AfD-Parteitag

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Christopher Graf (li.) im Gespräch mit den Aufsichtsratsmitgliedern Peter Rosenbaum (Mitte) und Thorsten Köster. Fotos und Podcast: Alexander Dontscheff
Christopher Graf (li.) im Gespräch mit den Aufsichtsratsmitgliedern Peter Rosenbaum (Mitte) und Thorsten Köster. Fotos und Podcast: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Am heutigen Mittwochnachmittag tagte der Aufsichtsrat der Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbH. Auf Betreiben des Aufsichtsratsmitgliedes Peter Rosenbaum (BIBS) beschäftigte sich das Gremium noch einmal mit der Vermietung der Volkswagenhalle an die AfD, die hier Ende November/Anfang Dezember ihren Bundesparteitag abhalten will. Christopher Graf nahm dies zum Anlass, die von ihm gesammelten rund 23.000 Unterschriften gegen den AfD-Parteitag dem Aufsichtsrat vorzulegen.


Laut Antrag von Peter Rosenbaum sollte der Aufsichtsrat demGeschäftsführer der Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbH Stephan Lemke den Rücken stärken, die Entscheidung zu treffen, den Mietvertrag mit der AfD zu kündigen. Da die Sitzung nicht öffentlich war, ist das Ergebnis nicht bekannt.

Christopher Graf, der die Unterschriftenaktion als Privatperson gestartet hatte, war mit einigen Mitstreitern gekommen, um an die Mitglieder des Ausschusses zu appellieren, sich dem Antrag von Rosenbaum anzuschließen.In den“Allgemeinen Mietbedingungen”stehe, die Vermieterinsei berechtigt vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten wenn durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt erfolge. Eine Schädigung des Ansehens der Stadt seheGraf sehr wohl als bereits gegeben, wenn der größte Autobauer der Welt, welcher Namenspate für den Veranstaltungsort und Ernährer der Region sei, darauf bestehe seinen Namen abzudecken, um nicht in Erscheinung zu treten.

Christopher Graf zur Aktion vor der Stadthalle:

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Christopher Graf. Foto:



Aufsichtsratsmitglied Thorsten Köster (CDU) stellte Christiopher Graf seine Sicht der Dinge dar. Der Rat habe sich mit seiner Resolution gegen den Parteitag klar positioniert. In Sachen Kündigung sehe er aber keine Aussicht auf Erfolg. Das Rechtsreferat der Verwaltung habe das ausreichend geprüft. Würde manes trotzdem auf einen Prozess ankommen lassen, müsste man sich gegebenenefalls den Vorwurf der Veruntreuung gefallen lassen. Bei der Gegendemo sei er aber dabei, so Köster.

Christopher Graf teilte diese Auffassung nicht. Man dürfe sich nicht hinter dem Rechtsreferat verstecken. Wie oft Politiker in ihren Einschätzungen falsch lägen, zeige das Bundesverfassungsgericht. Die Auffassung des Rechtsamtessei die Meinung von Anwälten, nicht von Gerichten.

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