Autobahnkreuz Süd: Frage der Kostenübernahme für Kanalerneuerung geklärt

Damit der Bau beginnen konnte, hatte die Stadt die Kosten in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro vorgestreckt.

Archivbild von vor der Baumaßnahme.
Archivbild von vor der Baumaßnahme. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Erneuerung der Brücke der B4 über die A39 im Autobahnkreuz Braunschweig Süd, bei der vorhandene städtische Entwässerungskanäle weiträumig umgelegt werden mussten, ist abgeschlossen. Die Frage der Kostenträgerschaft für die Kanalerneuerung war zwischen Stadt und Niedersächsischer Landesstraßenbauverwaltung (NLStBV) zunächst nicht eindeutig geklärt. Wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung berichtet, ist nun eine Entscheidung gefallen.



Damit der Bau beginnen konnte, beschloss der Rat seinerzeit, die Kosten in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro für die Kanalerneuerung von der Stadt vorzufinanzieren.

Verfahren beendet


Die rechtliche Prüfung der Kostenträgerschaft war komplex und zeitintensiv, da die zugrundeliegenden Vertragsunterlagen aus den 1960er und 1970er Jahren stammen. Nach dem nun vorliegenden Ergebnis der Prüfung durch eine beauftragte Fachanwaltskanzlei ist die Stadt zur Kostenübernahme verpflichtet. Entsprechend stimmte der Verwaltungsausschuss dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, das Verfahren zu beenden und von einer Klage abzusehen.

Keine Gebührensteigerung


Diese Entscheidung hat keine Gebührensteigerung zur Folge, da die entstandenen Kosten vorsorglich in der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt wurden. Das damit neu geschaffene Anlagevermögen ist in der Sonderrechnung Stadtentwässerung bilanziert.


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