AWO begrüßt neues Wohlfahrtsgesetz für Niedersachsen




Braunschweig. Die AWO in Niedersachsen begrüßt das heute im Landtag beschlossene niedersächsische Wohlfahrtsgesetz. „Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Wohlfahrt in Niedersachsen in Richtung Planungssicherheit. Neben der Sportförderung ist nach Jahren der Rechtsunsicherheit nun die Unterstützung der sozialen Dienste gesetzlich abgesichert. Das Engagement der Sportvereine und der Wohlfahrt kommen direkt den Bürgern zu Gute. Wir begrüßen, dass Landtag und Landesregierung dies anerkennen und unterstützen“, betont der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber.

Die jetzt im Gesetz verankerte Landesförderung verbessere die Planungssicherheit aller niedersächsischen Wohlfahrtsverbände für ihre gemeinnützige Arbeit am und für Menschen. „Selbstlose und gemeinnützige Arbeit stehen großen Herausforderungen gegenüber, vor allem vor dem Hintergrund des Marktversagens privater Anbieter insbesondere im Bereich der Altenhilfe, wie auch Sozialministerin Cornelia Rundt in ihrer Rede im Landtag heute betonte. Die Politik hat heute ein klares Signal gesetzt, dass sie der Wohlfahrt in dieser schwierigen Situation beisteht und die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen will. Das ist ganz im Sinne der hunderttausenden Niedersachsen, die in diesem Bereich arbeiten, ehrenamtlich tätig sind und betreut werden“, so Rifat Fersahoglu-Weber. Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte es insbesondere von Seiten der FDP-Fraktion Kritik an dem Vorhaben gegeben. „Die FDP wollte verhindern, dass auch stationäre Altenhilfeeinrichtungen durch das neue Gesetz bezuschusst werden dürfen. Angeblich sei dies nicht wettbewerbskonform. Damit macht sich die FDP zum Handlanger privaten Anbieter und verliert damit wieder das Gemeinwohl aus dem Blick“, führt Fersahoglu-Weber aus. Aus Sicht der AWO gefährdet solche Kritik die Arbeitsplätze der Pflegefachkräfte und die Betreuungsqualität in den Einrichtungen.

Soziales Niedersachsen


„Allerorten wird über die Qualität der Altenpflege und den Pflegenotstand diskutiert. In diesem Bereich jetzt dringende Unterstützung verhindern zu wollen, ist dabei nicht sachdienlich“, betont Fersahoglu-Weber. Der Braunschweiger AWO-Vorstandsvorsitzende ist davon überzeugt, dass künftige Herausforderungen nicht den freien Kräften des Marktes überlassen werden dürfen, da es sonst nicht gelingt, den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die AWO dankt dem Landtag und der Landesregierung dafür, dass sie die Pläne für ein Niedersächsisches Wohlfahrtsgesetz stets unterstützt, erfolgreich zum Abschluss gebracht und damit Wort gehalten haben. „Die Parlamentarier haben eine klare Linie vertreten und stehen damit für ein soziales Niedersachsen“, zeigt sich Rifat Fersahoglu-Weber erfreut.

Hintergrundinformation:


Das heute verabschiedete niedersächsische Wohlfahrtsgesetz regelt die Bezuschussung der Verbände der niedersächsischen Freien Wohlfahrt - AWO, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Jüdische Wohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband. Diese Wohlfahrtsverbände sind in Niedersachsen Träger von rund 6.000 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen mit mehr als 200.000 hauptamtlichen Beschäftigten sowie über 500.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.


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