Axtmörder kommt vor Gericht

von Robert Braumann


Symbolbild: T. Raedlein
Symbolbild: T. Raedlein



Braunschweig. Mit einer Axt hatte ein Rentner seine 62-jährige Nachbarin im August in Querum erschlagen. Trotz sofortiger Reanimation durch Rettungskräfte verstarb die Frau kurz darauf in einem Braunschweiger Krankenhaus. Nun kommt der mutmaßliche Täter vor Gericht. Erster Verhandlungstag ist am Freitag. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor einen Menschen heimtückisch getötet zu haben. Sie geht aber davon aus, dass der Mann eine wahnhafte Störung hat. Man ginge deshalb von einem Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit aus. Im Zuge seiner wahnhaften Störung habe der Beschuldigte vermutet, seine 61-jährige Nachbarin würde ihm nachstellen und ihn bei der Polizei anzeigen sowie Unwahrheiten über seine Person verbreiten. Daher habe er beschlossen, seine Nachbarin zu töten. Er habe zu diesem Zwecke eine Axt aus dem Keller geholt und sie an der Wohnungstür bereitgestellt. Am Morgen des 24.08.2014 habe er im Treppenhaus auf die Nachbarin, die mit ihrem Hund spazieren gegangen war, gewartet. Er habe sich an die Nachbarin angeschlichen und habe ihr mit der stumpfen Seite der Axt von hinten auf den Kopf geschlagen. Als sie zu Boden gegangen sei, habe er mehrmals auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Die Nachbarin verstarb im Krankenhaus, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Im Hinblick auf den möglichen Zustand der aufgehobenen Schuldfähigkeit beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.


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