Braunschweig. Der Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Braunschweig soll während des Lockdowns mehrfach Sex mit einer 14-jährigen Prostituierten aus Hannover gehabt haben (regionalHeute.de berichtete). Im Rahmen des Prozesses um den Zuhälter des Mädchens soll auch das Vergehen des Beamten aus Braunschweig ans Tageslicht gekommen sein. regionalHeute.de berichtete ausführlich über den Fall. Nun soll eine sogenannte "Kleine Anfrage" des Landtagsabgeordneten Volker Meyer (CDU) für Klarheit sorgen. Vor allem soll geklärt werden, warum die Stadt erst so spät gehandelt habe.
Der Gesundheitsamtsleiter sei im Februar 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden, diese habe er akzeptiert und entging so einer öffentlichen Verhandlung. Auch habe die Stadt ein Hausverbot ausgesprochen. Aus dem Homeoffice heraus sei er dann weiterhin in leitender Position im Gesundheitsamt tätig gewesen.
Zuletzt teilte die Stadt auf Anfrage der Redaktion mit, dass der Leiter des Gesundheitsamtes nun auf eigenen Antrag hin Ende Januar in den Ruhestand verabschiedet werden soll. Dies hieße dann wohl auch ohne Kürzung seiner Bezüge. Eine wirkliche Konsequenz ist daraus nicht ersichtlich. Bislang hat die Stadt sich darauf berufen, zu "schwebenden Verfahren" keine Auskunft geben zu können. Tatsächlich obliegt der Verwaltung der Schutz der Angestellten - so dürfen solche Informationen nicht öffentlich gemacht werden. Dies könnte sich nach Abschluss des Falls allerdings ändern. "Es ist richtig, dass bei schwebenden Verfahren ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Dies aber nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr gilt. Darüber hinaus schließt sich üblicherweise ein Disziplinarverfahren an, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist", erklärt der Landtagsabgeordnete Meyer.
Landesregierung soll nun aufklären
Meyer, der eigentlich aus einem vollkommen anderen Wahlkreis (Syke, Landkreis Diepholz) kommt, eskaliert den Fall nun nach oben. Er stellte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung - dabei handelt es sich um ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle, mit denen das Parlament Informationen abfragen kann. Gemäß Niedersächsischer Verfassung ist die Landesregierung durch die Anfrage verpflichtet, den Sachverhalt jetzt vollumfänglich zu recherchieren und die Anfrage entsprechend mit allen bekannten Informationen zu beantworten - da das Landesgesundheitsamt die vorgesetzte Behörde sei, so Meyer.
Diese Informationen werden gefordert
Geklärt werden soll, seit wann die damals dem Gesundheitsamtsleiter vorgesetzte Dezernentin und heutige Staatssekretärin im für die Fachaufsicht der Gesundheitsämter zuständigen Sozialministerium von dessen Verfehlungen wusste. Gemeint ist damit Dr. Christine Arbogast, diese war zuvor bereits in die Kritik geraten, da sie als Vorgesetzte auch in den Rassismusfall bei der Stadtverwaltung verwickelt gewesen sein soll.
Weiterhin soll offengelegt werden, welche disziplinarischen Maßnahmen durch die Stadt Braunschweig eingeleitet worden sind und warum der Beamte nicht umgehend nach seiner Verurteilung von seinen Aufgaben entbunden worden sei.
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