Bei Corona-Kontrollen im Park: Alkoholisierter Mann will Polizei attackieren

Der Mann wollte einem Platzverweis nicht nachkommen und beleidigte und bedrohte die Polizei. Kinder versuchten ihn zu beruhigen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am gestrigen Dienstagabend gegen 19:11 Uhr hielten sich bei frühlingshaftem Wetter zahlreiche Einzelpersonen, Pärchen, aber auch Personengruppen in den Parkanlagen 'Löbbeckes Insel' am Inselwall auf. Die Polizei kontrollierte die Gruppen und wies sie auf die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung hin, die eine Zusammenkunft auf Angehörige eines Hausstands zuzüglich maximal einer weiteren Person beschränken. Die überwiegende Mehrheit der Anwesenden zeigte sich verständnisvoll, so dass sich die Gruppierungen schnell auflösten und den Park verließen. Ein Mann kam dem Platzverweis jedoch nicht nach und griff die Polizeibeamten an. Dies teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit.


Der 36-Jährige, der sich ebenfalls mit einer Personengruppe in den Parkanlagen aufhielt, habe den Polizeibeamten äußerst aggressiv gegenüber gestanden und habe lautstark verkündet, sich nicht entfernen zu wollen. Der Mann sei stark alkoholisiert gewesen, beleidigte die Polizeibeamten fortlaufend und habe ihnen gedroht. Auf seine Bekannten, darunter auch Kinder, die versucht hätten den Mann zu beruhigen und zum Gehen zu bewegen, habe er keine entsprechende Reaktion gezeigt.

Nachdem ihm ein Platzverweis für den Park ausgesprochen wurde, habe der Mann versucht einem Polizeibeamten einen gezielten Schlag zu versetzen. Dies habe jedoch durch den schnellen Einsatz von Pfefferspray effektiv unterbunden werden können. Anschließend hätten die Polizisten den Mann festgenommen und ihn zur Polizeidienststelle gebracht.

Zur Dokumentation des Geschehens hätten die Beamten die Situation über eine BodyCam aufgezeichnet. Um den Alkoholisierungsgrad des Beschuldigten feststellen zu können, sei durch das Amtsgericht die Entnahme einer Blutprobe angeordnet worden.

Den 36-Jährigen würden nun Strafverfahren wegen des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung warten. Hinzu komme ein Verfahren wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz.


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