Betrieb der Grundschule Edith-Stein wird neu organisiert

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Die Grundschule Edith-Stein. Foto: Robert Braumann
Die Grundschule Edith-Stein. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Im September 2015 mussten die Betreuungsräume im Obergeschoss der Grundschule Edith-Stein aus Brandschutzgründen geschlossen werden. Wie die Bauverwaltung nun mitteilte, soll der gesamte Schulbetrieb in den kommenden Jahren neu organisiert werden.


Nachdem zwischenzeitlich sogar einige Schüler zur Betreuung mittels Bustransfer nach Veltenhof gefahren werden mussten, ist mittlerweile die Schulverwaltung in das Obergeschoss gezogen und deren ehemalige Räumlichkeiten werden als Betreuungsräume genutzt. Ein Teil der Schüler wird jedoch weiterhin am Altewiekring in den umgebauten Räumlichkeiten einer alten Pizzeria betreut.

In der letzten Sitzung des Bauausschusses gab die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Fraktion bekannt, dass für die Grundschule eine Neuorganisation des gesamten Schulbetriebes angestrebt wird. "Da im Fachwerkgebäude der GS Edith-Stein, das ursprünglich nicht für eine Schulnutzung vorgesehen war, neben dem fehlenden zweiten baulichen Rettungsweg auch der erste Rettungsweg nicht den heutigen Mindestanforderungen für eine Schulnutzung entspricht, reichen bauliche Maßnahmen nicht aus, um die Schulkindbetreuung in den bisher dafür genutzten Räumen unterzubringen", heißt es in der Antwort der Verwaltung.

Ein Erweiterungsbau wird geprüft


Die Verwaltung plant, die Brandschutzmaßnahme in 2017 - bis auf den Bau des zweiten Rettungsweges - umzusetzen. Außerdem wird ein Erweiterungsbau für die Aufnahme von zwei Fachunterrichtsräumen (Werken und Musik), einem Multifunktionsraum (Inklusion/Medien) und der WC-Anlage geprüft. Im Zuge des Anbaus soll dann auch der zweite bauliche Rettungsweg samt Aufzugsschacht (als Vorrüstung zum späteren Einbau eines Aufzugs) errichtet werden. Die Planungen für den Anbau sollen in 2017 vorangetrieben werden, so dass voraussichtlich mit einem frühesten Baubeginn in 2018 gerechnet werden kann. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung jeweils 1,0 Millionen Euro im Haushalt 2017 und 2018 eingeplant.

Zur Deckung des aktuell bestehenden weiteren Raumbedarfs wird von der Sozialverwaltung geprüft, ob für eine Übergangszeit auch Klassenräume für die Schulkindbetreuung genutzt werden dürfen.


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