BIBS-Fraktion fordert Abschaffung der Straßenausbaubeiträge


Bis zu 75 Prozent der Kosten der kompletten Baumaßnahmen könnten Bürgern in Braunschweig aufgebürdet werden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Bis zu 75 Prozent der Kosten der kompletten Baumaßnahmen könnten Bürgern in Braunschweig aufgebürdet werden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Die BIBS-Fraktion fordert im Rahmen der Haushaltsberatungen die Abschaffung der sogenannten „Straßenausbaubeitragssatzung“. In dieser Satzung wird der finanzielle Anteil von Anwohnern bei Straßensanierungen geregelt. Dies teilt die BIBS in einer Pressemitteilung mit.


Bis zu 75 Prozent der Kosten der kompletten Baumaßnahmen könnten Bürgern in Braunschweig aufgebürdet werden: So sollten sich beispielsweise die Anwohner der Neunkirchener Straße mit 688.000 Euro von insgesamt 1,1 Millionen Euro an der Sanierung ihrer Straße beteiligen, deren Umbaunotwendigkeit von den Anwohnern nicht gesehen wurde. Man sei zufrieden mit dem Zustand der Straße gewesen, aber die Sanierung sei gegen ihren Willen trotzdem durchgeführt worden.

„Begründet werden die Zahlungen auch damit, dass direkt anliegende Grundstücke durch eine frisch sanierte Straße eine Wertsteigerung erfahren würden“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum. „Selbst wenn das zuträfe, müssten auch die anderen von der Straße aus erreichbaren Grundstücke zur Kasse gebeten werden. Insofern ist eine solche Satzung auch schon aus Gleichbehandlungsgründen heraus kaum aufrechtzuerhalten. Die Satzung muss daher abgeschafft werden.“

Braunschweig solle dem guten Beispiel der Landeshauptstadt Hannover folgen, die Anfang des Jahres ihre Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft habe. Finanziert werde das durch eine Anhebung der Parkgebühren.
Bereits 2018 habe die BIBS-Fraktion auf eine Frage nach den Möglichkeiten einer Abschaffung der Satzung und ihrer alternativen Finanzierungsmöglichkeit von der Verwaltung die Auskunft erhalten, dass eine Abschaffung den städtischen Haushalt um rund 2,55 Millionen Euro belasten würde. Eine Umlegung auf die Grundsteuer sei angeblich „rechtlich nicht zulässig“, so die Verwaltung in ihrer Antwort vom 16. Januar 2018. „Die Aussage verwundert schon, weil gerade Kiel genau dies getan hat“, so Peter Rosenbaum. „Aber egal: Zum Haushalt haben wir beantragt, die Parkgebühren zu erhöhen. So können wir dem Hannoveraner Vorbild folgen.“


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