BIBS Fraktion fordert Verbot von Laubbläsern


Dr. Dr. Wolfgang Büchs von der BIBS Fraktion hält die Laubbläser für eher schädlich als nützlich und fordert - nach dem Vorbild anderer Städte - ein Verbot für Braunschweig. Foto: Thorsten Raedlein
Dr. Dr. Wolfgang Büchs von der BIBS Fraktion hält die Laubbläser für eher schädlich als nützlich und fordert - nach dem Vorbild anderer Städte - ein Verbot für Braunschweig. Foto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Die BIBS-Fraktion fordert ein Laubbläserverbot für Braunschweig. "Die Bundesregierung hat empfohlen, auf den Einsatz der lauten, krankheitserregenden Benutzung der ökologisch schädlichen Geräte zu verzichten", so die Fraktion in einer Pressemitteilung.


Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums liege es nicht an Berlin, sondern an Ländern und Kommunen, konkrete Bestimmungen festzulegen, wann diese verwendet werden dürfen und wann nicht.

„Daher fordern wir nun, dass die Stadt in ihrem Wirkungsbereich ein Verbot ausspricht“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs. „Ein Blick in unser Nachbarland Ös- terreich zeigt, wie man es machen kann. So hat Graz bereits 2013 ein solches Verbot eingeführt. Braunschweig sollte nun diesem guten Beispiel folgen. Zudem hat auch der BUND ein solches Verbot gefordert“, erläutert Büchs.

Ist der Laubbläser eine Umwelt- und Gesundheitsgefahr?


Der erste Grund, der nach Ansicht des Bundesumweltministeriums gegen den Einsatz der Geräte spricht: auf unversiegelten Flächen, auf Wiesen zum Beispiel, schade der Einsatz wertvollen Lebewesen. "In der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger, die durch das Entfernen des Laubes den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren können", heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Selbst Vögel würden durch Laubbläser geschädigt, denn sie suchen im Laub nach Nahrung.

Zweitens: Das Gebläse der Geräte wirbele beim Einsatz nicht nur Blätter, sondern auch Bodenbakterien auf und sogar "im Hundekot enthaltene Krankheitserreger". Das kann zu "Gesundheitsgefährdungen" für Menschen führen, die den Laubbläser bedienen oder sich in der Nähe aufhalten. Laub- und Mikropartikel werden beim Laubbläser nicht eingesaugt (was zum Beispiel bei Kastanienlaub wegen der Kastanienminiermotte, einem Schädling, der die Blätter der Roßkastanie befällt, wichtig wäre), sondern mit relativ hohem Energieeinsatz und Lärm nur hin- und hergeblasen. Genauso effektivkönne dies mit einem Rechen gemacht werden.

Eine unnötige Lärmquelle


Ein dritter vom Ministerium angeführter Grund wird schon länger öffentlich debattiert. Das sind "die Lärmemissionen", also die Lautstärke, die angesichts von bis zu 120 Dezibel mit einem Presslufthammer und einer Kettensäge vergleichbar ist.

Der BIBS-Antrag zum Verbot der Laubbläser wird im Planungs- und Umweltausschuss am 05. Dezember vorberaten. Der Rat soll dann am 17. Dezember entscheiden.