"Bier-Flut" abgesagt: Zieht die Stadt trotzdem den Stöpsel?




Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hatte am Dienstag die von anonymen Veranstaltern über Facebook beworbene sogenannte „Bier-Flut“ Veranstaltung auf der Oker wegen schwerwiegender Sicherheitsbedenken per Allgemeinverfügung untersagt. Gestern Nachmittag hat der Veranstalter über seine Facebook-Seite den Erhalt der Allgemeinverfügung bestätigt und die Veranstaltung abgesagt.

Ordnungsdezernent Claus Ruppert begrüßte die Absage. Offenbar sei der Veranstalter doch zur Einsicht gelangt, dass sein Vorhaben die Gesundheit tausender junger Menschen bedroht hätte. „Wir haben in den vergangenen Tagen auch die Reaktionen in den sozialen Netzwerken sehr genau angeschaut und erfreulicherweise haben dort sehr viele geäußert, die Gründe für das Verbot nachvollziehen zu können und von der Teilnahme abzusehen.“

Die Stadtverwaltung behalte sich nach enger Abstimmung mit der Polizei derzeit noch vor, von der Möglichkeit einer Absenkung des Okerspiegels Gebrauch zu machen. „Dies ziehen wir im Sinne der Sicherheit sehr ernsthaft in Erwägung. Allerdings ist hier natürlich auch an die vielen Freizeitsportler sowie die Veranstalter von Boots- und Floßtouren mit vielen hundert Gästen an diesem voraussichtlich sehr schönen Wochenende zu denken.“ Sie würden dann quasi in Mithaftung für die gedankenlosen „Bier-Flut“-Planungen genommen. Man werde weiter die Stimmung in der Stadt, insbesondere in den sozialen Netzwerken, beobachten und gegebenenfalls reagieren. Denn es gebe dort eben auch einzelne Stimmen, die ankündigten, doch mit Booten und Bier kommen zu wollen. Dies nähmen Stadt und Polizei sehr ernst.

Ruppert betonte daher, dass die Veranstaltung verboten und die Allgemeinverfügung in Kraft bleibe. Das Verbot der „Bier-Flut“ betreffe nach wie vor das gesamte Stadtgebiet. Er könne nur dringend davor warnen, sich auf gleich welchem Gewässer sinnlos zu betrinken und sich einer unkontrollierbaren Situation inmitten von Menschenmassen aussetzen zu wollen. Er sage dies auch ausdrücklich in Richtung der Eltern noch Minderjähriger.

Die Stadtverwaltung werde auch nach der Absage durch den Veranstalter Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um das Verbot im Bürgerpark gegebenenfalls durchzusetzen. Ferner werde es Jugendschutzkontrollen geben.

Ruppert machte deutlich, dass die Stadt und die Polizei das Verbot überwachen werde. „Es gilt, dass wir, wenn nötig, Platzverweise erteilen, gegebenenfalls auch unter Verhängung von Zwangsgeldern.“ Die Stadt werde versuchen, die Veranstalter zu ermitteln und sie für Kosten und Schäden zur Verantwortung ziehen.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Polizei