Blutrache in der Schweiz? Braunschweiger vor Gericht

Ein 25-Jähriger aus Braunschweig soll im Juni 2023 einen Mann in der französischen Schweiz aus Rache ermordet haben. Heute beginnt der Prozess in Braunschweig.

von


Der Prozess wird am Landgericht Braunschweig geführt.
Der Prozess wird am Landgericht Braunschweig geführt. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Vor dem Braunschweiger Landgericht startet am heutigen Donnerstag der Mord-Prozess gegen einen 25-Jährigen. Dieser soll in Haute-Nendaz (französische Schweiz) aus Rache einen Mann ermordet haben.



Wie der Prozessvorschau des Landgerichts zu entnehmen ist, soll sich die Tat am 13. Juni des vergangenen Jahres ereignet haben. Der Verdächtige soll gemeinsam mit seiner Schwester den Plan geschmiedet haben, den mutmaßlich gewaltsamen Tod des Vaters im Jahr 2022 zu rächen.

Um den Plan in die Tat umzusetzen, soll die Schwester das spätere Opfer in den sozialen Medien gesucht haben. Nachdem sie ihn im Mai 2023 im Schweizer Kanton Wallis ausfindig gemacht hatte, soll sie unter Vorgabe einer fremden Identität eine Liebesbeziehung zu diesem aufgebaut haben. Auch zu dem Freund des Opfers soll sie Kontakt gesucht haben, um diesen später als „Lockvogel“ zu benutzen.

In die Falle gelockt


Den Aufenthaltsort soll sie dann an den Angeklagten - ihren Bruder - weitergegeben haben, der sich daraufhin ein etwa 32 Zentimeter langes Armeemesser mit gezackter Klinge besorgt haben soll. Dann sei er mit seiner Lebensgefährtin in die Schweiz gefahren. Dort soll er dann mit seiner Freundin einen geeigneten Ort ausgekundschaftet haben. Die Schwester soll das spätere Opfer dann über den „Lockvogel“ an den Ort zu einem vermeintlichen Überraschungstreffen mit ihr gelockt haben.

Doch statt auf die Frau, traf das Opfer auf den Angeklagten. Dieser soll Handy-Probleme vorgetäuscht und das Opfer um Hilfe gebeten haben. Diese Ablenkung habe der Angeklagte genutzt, um sein Messer zu ziehen und auf den Geschädigten einzustechen. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber regionalHeute.de berichtet, habe der Angreifer seinem Opfer sinngemäß zugerufen: „Weißt du, wer ich bin? Du hast meinen Vater getötet, du Bastard!“. Dann soll er seinem Opfer in Tötungsabsicht mit einer kreisförmigen Bewegung in die linke obere Brustregion gestochen haben.

Das Opfer sei jedoch nicht wie erwartet an Ort und Stelle tödlich getroffen zusammengebrochen, sondern konnte zunächst noch zu dem Parkplatz flüchten, auf dem die Lebensgefährtin des Angeklagten im Auto wartete. Dort sei er dann stark blutend zusammengebrochen und liegen geblieben. Das Opfer sei wenig später von einem zufällig vorbeikommenden Radfahrer entdeckt worden. Die Rettungskräfte hätten indes nur noch den Tod des Opfers feststellen können. Der Angeklagte floh mit seiner Lebensgefährtin vom Tatort, nachdem er auf dem angrenzenden Gelände seine blutverschmierte Jacke und die Tatwaffe entsorgt hatte, führt die Staatsanwaltschaft ergänzend aus.

Auftrag aus Afghanistan?


Was nicht in der Pressemeldung des Landgerichts steht, von mehreren Medien jedoch berichtet und von der Staatsanwaltschaft Braunschweig teilweise bestätigt wird, ist, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Afghanen mit deutscher und afghanischer Staatsbürgerschaft handeln soll, der in Braunschweig lebt und arbeitet. Seine Freundin stammt offenbar aus Polen. Die Schwester, die den Kontakt zum späteren Opfer herstellte, soll in Pakistan leben. Die Tante soll den Braunschweiger aus Afghanistan mit dem Mord beauftragt haben. Das Opfer soll ein 24-Jähriger mit afghanischen Wurzeln sein, der in Haute-Nendaz in einer Flüchtlingsunterkunft lebte.

Der Angeklagte soll im Januar festgenommen worden sein. Auf die Spur soll man ihm gekommen sein, weil das Opfer noch das Handy, das während der Tat benutzt wurde, noch in den Händen hielt. Darauf habe man Nachrichten zwischen dem Angeklagten und seiner Tante in Afghanistan gefunden.

Wie das Landgericht Braunschweig mitteilt, wird der Freundin separat der Prozess gemacht. Sie soll Medienberichten zufolge aber in der Schweiz in Untersuchungshaft sitzen, berichtet die Schweizer Zeitung "Blick".

Gegen den 25-jährigen Braunschweiger wurde Anklage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlichen Mordes durch Heimtücke erhoben. Der Prozess startet am 11. Juli, es sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte das Urteil am 20. August fallen.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Parken Justiz Die Linke