Brandanschlag auf "Antifa-Café" aufgeklärt

Ein 34-jähriger Angehöriger des politisch rechten Spektrums geriet in den Fokus der Ermittlungen.

Das Antifa-Cafe in der Eichtalstraße. Hier kam es zum Brandanschlag.
Das Antifa-Cafe in der Eichtalstraße. Hier kam es zum Brandanschlag. | Foto: Polizei

Braunschweig. Umfangreiche Ermittlungen der Staatsschutzdienststelle der Polizeiinspektion Braunschweig führten dazu, dass das Amtsgericht Braunschweig einen Strafbefehl gegen einen 34-jährigen Helmstedter erlassen hat, der im März 2021 vor dem "Antifa-Café" im Eichtal in Braunschweig, ein Feuer gelegt haben sollte. Dies teilte die Polizei mit.



In den frühen Abendstunden des 9. März 2021 entdeckten Anwohner auf der Rückseite des "Antifa-Cafés" in der Eichtalstraße ein Feuer und wählten den Notruf. Noch vor Eintreffen der Feuerwehr gelang es einem Anwohner, den unter einem offenen und überdachten Fahrradständer abgestellten Fahrradanhänger, mit Wasser zu löschen.

Die eintreffende Berufsfeuerwehr Braunschweig musste keine Löscharbeiten mehr vornehmen. Erste kriminalpolizeiliche Ermittlungen der Polizei Braunschweig am Tatort, legten den Verdacht einer Brandstiftung nahe. Aufgrund der Tatörtlichkeit konnte ein politisch motivierter Hintergrund des Brandanschlags nicht ausgeschlossen werden.

Durchsuchung folgt


Im Rahmen umfangreicher kriminalpolizeilicher Ermittlungen der örtlichen Staatsschutzdienststelle, unter anderem in Form der Auswertung von Massendaten, geriet ein damals 30-jähriger Angehöriger des politisch rechten Spektrums in den Fokus der Ermittlungen. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen konnten bei dem Tatverdächtigen Beweismittel gesichert werden. Im weiteren Verlauf der Auswertung der Beweismittel erhärtete sich der Tatverdacht gegen den zwischenzeitlich wegen anderer Delikte inhaftierten Mann.

Mit Datum vom 24. April 2024 hat das Amtsgericht Braunschweig auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Strafbefehl gegen den Angeklagten erlassen, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten (ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre) verhängte. Ein Einspruch hiergegen wurde nicht eingelegt, weshalb die Entscheidung am 14. Mai 2024 rechtskräftig wurde.


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