Braunschweig. Am morgigen Mittwoch startet vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 46-Jährigen wegen Betruges und schwerer Brandstiftung. Er soll am 19. Januar 2018 durch einen Brand in einem Mehrfamilienhaus veranlasst haben, das er zuvor gegen Brandschäden hatte versichern lassen, wie es in einer Pressevorschau des Landgerichts Braunschweig heißt.
Aktualisiert
Inzwischen besteht kein dringender Tatverdacht mehr gegen 46-Jährigen. Weiter lesen Sie hier
Im Jahr 2012 habe der Angeklagte in der Hochstraße in Braunschweig ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus nebst Grundstück zu einem Kaufpreis von 210.000 Euro erworben. Dabei habe er die Absicht gehabt, das vorhandene Gebäude abzureißen, um ein lukratives Neubauprojekt verwirklichen zu können. Zwecks Umsetzung der Pläne habe der Angeklagte den Mietern des Hauses gekündigt und eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Doppelhauses erhalten (2017). Im Jahr 2015 habe der Angeklagte das Haus mit einer Versicherungssumme in Höhe von 698.000 Euro unter anderem gegen Feuerschäden versichert.
In der Folgezeit habe sich ein Mieter geweigert, auszuziehen und die angestrengte Räumungsklage sei erfolglos geblieben. Ferner habe der Mieter auch nicht auf Drohungen durch einen Zeugen reagiert. Um das Grundstück planmäßig nutzen zu können und die Versicherungssumme zu erhalten, habe der Angeklagte beschlossen, das Gebäude in Brand zu setzen und zerstören zu lassen. Sodann habe der Angeklagte selbst oder durch Einschaltung eines Mittelsmannes eine gesondert verfolgte Person mit der Tatausführung beauftragt. Entsprechend dem Auftrag des angeklagten Eigentümers habe die gesondert verfolgte Person am 19. Januar 2018 in dem dreistöckigen Mehrfamilienhaus einen Brand gelegt, indem er im hölzernen Treppenhaus Benzin ausgeschüttet und eine Plastiktüte mit benzingetränkten Papier angezündet habe. Nach einer unerwarteten heftigen Explosion habe sich das Feuer schnell ausgebreitet und das Gebäude sei niedergebrannt und habe später abgerissen werden müssen. Am Tag des Brandes habe der Angeklagte bei seiner Versicherung vermeintliche Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt 776.000 Euro angemeldet. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass er auf dieses Geld keinen Anspruch habe.
Gesondert verfolgter Brandstifter wurde bereits verurteilt
Der gesondert verfolgte Brandstifter sei am 27. November 2019 von der 1. Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Nachdem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. Strafkammer durch den Beschluss des BGH vom 24. März als unbegründet verworfen worden ist, sei das Urteil bereits rechtskräftig.
Die Verhandlung wird am 28. Mai, 4. Juni, 10. Juni und 11. Juni fortgesetzt.
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