Braunschweig Pass im neuen Format

Durch das neue Ausgabeformat werden Kosten bei der Herstellung und dem Versand eingespart.

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Symbolfoto | Foto: Axel Otto

Braunschweig. Weniger Plastik, gleiche Vorteile: Der Braunschweig Pass wird ab dem 1. September als abziehbare, folierte Klappkarte versandt, nicht mehr als Plastikkarte. Das teilte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag mit.



Seit der Einführung des Braunschweig Pass im Jahr 2012 erleichtert der Braunschweig Pass Braunschweigerinnen und Braunschweigern mit geringem Einkommen die Teilhabe am öffentlichen Leben. Besitzer eines Braunschweig Passes können von einer Vielzahl von Vergünstigungen profitieren. Neben dem BS-Mobil-Ticket der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, werden zahlreiche Vergünstigungen bei der Nutzung von Museen, Theatern, Kunst- und kulturellen Bildungseinrichtungen, Freizeitangeboten sowie Sportvereinen angeboten. Der Pass ist ein Jahr lang gültig. Alle Informationen gibt es unter www.braunschweig.de/bs-pass.

Weniger Kosten


Im Jahr 2022 erhielten zum 1. September 29.304 Braunschweiger den Braunschweig Pass. Durch das neue Ausgabeformat werden Kosten bei Herstellung (ca. 37,1 Prozent) und Versand (13,5 Prozent) eingespart. Außerdem wird der Pass im Laufe eines jeden Jahres an Personen ausgegeben, die erst später leistungsberechtigt geworden sind oder aus anderen Gründen bislang keinen erhalten haben.

Da der Bestand der unterjährig auszugebenden Karten aufgebraucht werden soll, wird der Braunschweig Pass bis zum 1. September nächsten Jahres auch als Plastikkarte im Umlauf sein. Das alte Format behält somit vorerst seine Gültigkeit.

Die Stadt Braunschweig sei ständig bemüht, die Nutzungsmöglichkeiten des Braunschweig-Passes zu erweitern. Unternehmen, die dazu beitragen möchten, allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern, können der Sozialverwaltung per Post oder per E-Mail (fachbereich50@braunschweig.de) ihr Angebot mitteilen, damit es ebenfalls in die Angebotsliste aufgenommen werden kann. Art und der Umfang des Angebotes werden ausschließlich von den Anbietern selbst festgelegt.


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