Braunschweiger Experten untersuchen Absturz des Germanwings-Flug 4U9525

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Braunschweig. Die Braunschweiger Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, kurz BfU, hat drei seiner Mitarbeiter nach Frankreich geschickt. Dort sollen die Experten zur Aufklärung des Flugunglücks des Germanwings-Flugs 4U9525 beitragen.

Drei Mitarbeiter der Behörde sind laut BfU-Pressesprecher Germout Freitag am Mittwoch nach Frankreich gereist, um dort in der Nähe der Unglücksstelle ihre Untersuchungen aufzunehmen. "Unsere Experten sind nicht direkt an der Unglücksstelle, sondern werten in der Nähe verschiedene Daten aus. Sie beschäftigen sich derzeit mit der Flugbetriebsuntersuchung. Das heißt, sie sichten alle Unterlagen über die beiden Piloten, wie Gesundheitszeugnisse, Lizenzen und überprüfen die Flugtauglichkeit. Ein Mitarbeiter ist in Paris und unterstützt die dortigen Behörden bei der Auswertung des Voice-Recorders. Hauptsächlich ist er vor Ort, um bei der Übersetzung zu helfen", erklärt Freitag.



Die Ermittler befinden sich in der Nähe der Absturzstelle und agieren von dort aus. Eine Untersuchung unmittelbar an der Unglücksstelle sei nicht notwendig und auch nicht möglich. "Die Mitarbeiter müssen gar nicht direkt vor Ort sein, da sie sich ausschließlich mit der Auswertung von Papieren und Unterlagen beschäftigen. Man hat uns als Unterstützung angefordert, weil wir als Deutsche Behörde die deutschsprachigen Dokumente besser auswerten können. Wir sind nur ein kleiner Teil eines großen Puzzles", erklärt Germout Freitag weiter. Die Arbeit direkt in der schwerzugänglichen Bergregion wäre für die Braunschweiger laut Freitag auch gar nicht machbar, da das Erreichen der Unglücksstelle nur unter größter Mühe möglich sei.

Über den derzeitigen Ermittlungsstand kann und darf Germout Freitag nichts sagen. "Nach den jüngsten Informationen, die an die Presse weitergegeben wurden, wurde es uns als Behörde untersagt, irgendwelche Aussagen zur Unglücksursache zu machen. Daran muss und will ich mich halten. Die französischen Behörden haben die Ermittlungen übernommen und werden auch alle Fragen zu den Ermittlungen und Ergebnissen selber beantworten. Das liegt nicht daran, dass wir keine Auskünfte geben können, sondern weil es das Gesetz so vorgibt", erläutert er. Diese Vorgabe sei in der Konvention der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verankert und müsse von den beteiligten Behörden eingehalten werden. "Dieses Gesetz ist heute Nacht, nach Bekanntgabe der nichtöffentlichen Details an die Presse, in Kraft getreten", schließt Freitag und verweist an die französischen Behörden. Der Grund dafür sei wohl ein Bericht der New York Times, in dem die Rede davon ist, dass ein Pilot zum Zeitpunkt des Absturzes nicht im Cockpit gewesen sein soll und versucht habe die verschlossene Tür zu öffnen, dabei jedoch keinen Erfolg gehabt hätte. Dies habe, laut New York Times, die Auswertung des Voice-Recorders ergeben. Staatsanwalt Brice Robin sagte auf eine Pressekonferenz: "Man muss davon ausgehen, dass der Co-Pilot die Zerstörung des Flugzeuges bewusst eingeleitet hat". Er habe sich auch geweigert, die Tür zu öffnen.


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