Braunschweiger Gerichte sind überlastet

von Eva Sorembik


Laut einer Antwort aus dem Justizministerium gibt es eine Unteversorgung der Gerichte. Foto: Sina Rühland
Laut einer Antwort aus dem Justizministerium gibt es eine Unteversorgung der Gerichte. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Rund 170 Richter arbeiten an den Gerichten in Braunschweig. Dies geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Zuwenig - laut einer Belastungsrechnung auf Einsatzbasis weisen die einzelnen Gerichte einen Deckungsgrad von nur knapp 77 bis 97 Prozent auf. Ausnahme ist das Sozialgericht mit 128 Prozent.


Am schlechtesten ist der Wert am Landgericht.Dieses weist mit 49 Richtern einen Deckungsgrad von lediglich 76,68Prozent auf. Laut Aussage des Justizministeriums gab es zum Stichtag 31. Mai 2017 am Landgericht Braunschweig, neben den 49Beschäftigten im richterlichen Dienst, 12 Beschäftigte im gehobenen Dienst, 45im mittleren und Schreibdienst sowie 19Beschäftigte im einfachen Dienst. Damit wies das Gericht auch in den Bereichen des des mittleren und Schreibdienstes sowie des einfachen Dienstes einen unzureichenden Deckungsgrad von 86,85Prozent beziehungsweise 96,04Prozent auf. Lediglich im gehobenen Dienstes verfügte das Landgerichtüber ausreichendeDeckung von 101,01 Prozent.Unbesetzte Stellen gebe es laut Aussage des Justizministerium aber keine.

Starke Unterschiede zwischen den Gerichtszweigen


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Am Amtsgericht sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. Foto: Anke Donner



Das gleiche gelte auch für die anderen Gerichtszweige. Laut Aussage des Justizministeriums gab es zum Stichtag am Amtsgericht Braunschweigneben den 35Beschäftigten im richterlichen Dienst 41 Beschäftigte im gehobenen Dienst, 129im mittleren und Schreibdienst sowie 21Beschäftigte im einfachen Dienst. Damit wies das Gericht im richterlichen Aufgabenbereich einen Deckungsgrad von 97Prozent, in den Bereichen des gehobenen Dienstes und des mittleren und Schreibdienstes einen Deckungsgrad von 88,64Prozent beziehungsweise 96,54Prozent auf. Lediglich im einfachen Dienst verfügte das Amtsgericht über eine überdurchschnittliche Deckung von 144,93Prozent.

Ähnlich zeigt sich auch die Situation am Oberlandesgericht (OLG).Laut Aussage des Justizministeriums gab es zum Stichtag dortneben den 32Beschäftigten im richterlichen Dienst 25Beschäftigte im gehobenen Dienst, 30im mittleren und Schreibdienst sowie fünfBeschäftigte im einfachen Dienst. Damit wies das OLGim richterlichen Aufgabenbereich einen Deckungsgrad von nur 91,58Prozent auf. Gut besetzt ist man in den Bereichen des gehobenen Dienstes und des mittleren und Schreibdienstes mit einen Deckungsgrad von 122,69Prozent beziehungsweise 111,53Prozent auf. Lediglich im einfachen Dienst verfügte das OLGüber eine unterdurchschnittliche Deckung von 87,91 Prozent.

Eine unzureichende Deckung weisen auch die Zahlen für das Verwaltungsgericht und das Arbeitsgericht aus. Mit 28Beschäftigten im richterlichen Dienst am Verwaltungsgerichtliegt der Deckungsgrad hier bei nur82,14Prozent. In den anderen Bereichen weist das Gericht mit vierBeschäftigte im gehobenen Dienst, 18 im mittleren und Schreibdienst sowie fünfBeschäftigte im einfachen Dienst Deckungsgrade von 83,54Prozent (gehobener Dienst) und 68,38Prozent (mittlerer und Schreibdienst) auf. Etwas besser sieht es am Arbeitsgericht aus.Mit acht Beschäftigten im richterlichen Dienst liegt der Deckungsgrad hier bei nur88,51 Prozent. In den anderen Bereichen weist dasGericht mit drei Beschäftigte im gehobenen Dienst, 13im mittleren und Schreibdienst sowiezwei Beschäftigten im einfachen Dienst Deckungsgrade von 88,36Prozent (gehobener Dienst) und 94,46 Prozent (mittlerer und Schreibdienst) auf.

Sozialgericht gut aufgestellt


Gut aufgestellt ist hingegen das Sozialgericht. Laut der Zahlen des Justizministeriums gab es dort zum Stichtag neben den 28Beschäftigten im richterlichen Dienst vierBeschäftigte im gehobenen Dienst, 18im mittleren und Schreibdienst sowie fünfBeschäftigte im einfachen Dienst. Damit wies das Gericht im richterlichen Aufgabenbereich einen Deckungsgrad von 128,09Prozent auf, in den Bereichen des gehobenen Dienstes und des mittleren und Schreibdienstes einen Deckungsgrad von 77,65Prozent beziehungsweise 110,37Prozent auf.

Anlass für die Anfrage war laut Informationen der CDU-Fraktion, dass die Verbände in der Justiz sich über fehlendes Personal beklagen. Auch die Beschäftigten selbst reagieren auf die Unterbesetzung. So gab es nach Aussage des Justizministerium an den Braunschweiger Gerichtenseit Februar 2013 insgesamt 26Überlastungsanzeigen seitens der Beschäftigten, wovon der größte Anteil mit 21 Stück auf das Amtsgericht entfiel.

Staatsanwaltschaft ebenfalls betroffen


Über Unterbesetzung kann auch die Staatsanwaltschaft klagen. Nach Angaben des Justizministeriums sind zum Stichtag knapp 21 Stellen bei der Staatsanwaltschaft unbesetzt gewesen. Die Zahl der Überlastungsanzeigen, die seit 2013 gestellt worden sind, beläuft sich hier auf neun Stück.


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