Brodweg: Städtische Erbbaugrundstücke werden nicht verkauft

Stattdessen werde nun mit den jeweiligen Erbbaurechtsnehmern über eine Verlängerung der Verträge zu zeitgemäßen Konditionen verhandelt.

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die elf städtischen Erbbaugrundstücke am Brodweg werden nicht verkauft, wie in der Stadtratssitzung am Dienstag beschlossen wurde. Stattdessen werde nun mit den jeweiligen Erbbaurechtsnehmern über eine Verlängerung der Verträge zu zeitgemäßen Konditionen verhandelt. Die Verwaltung bat zunächst um eine grundsätzliche Entscheidung, ob ein Verkauf oder eine Verhandlung über eine Vertragsverlängerung stattfinden solle.



Die Stadt Braunschweig ist Eigentümerin von elf Erbbaugrundstücken am Brodweg, die jeweils mit einem Wohnhaus bebaut sind. Neun der elf Erbbaurechtsverträge laufen in den Jahren 2022 beziehungsweise 2023 aus. Die beiden weiteren Verträge bestehen noch bis 2028. Die ersten neun Erbbaurechtsnehmer wurden daher von der Stadt zum weiteren Vorgehen nach dem Ablauf der Verträge angeschrieben. Grundsätzlich gibt es bei der Beendigung eines Erbbaurechts, sofern das Erbbaugrundstück mit einem Wohnhaus bebaut ist, zum einen die Möglichkeit, das Erbbaurecht zu verlängern, wobei der
 Erbbauzins neu festgesetzt wird, oder dieses enden zu lassen. Der Erbbauberechtigte überträgt dann das Eigentum gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes an die Stadt. Sofern die Bewohner das Gebäude noch weiter darin wohnen möchten, wäre eine mietvertragliche Regelung zu treffen. Eine dritte Option wäre, das Grundstück an den Erbbaurechtsnehmer zu verkaufen.

Einige Erbbaurechtsnehmer wollten kaufen


Verschiedene Erbbaurechtsnehmer haben nun in diesem Zusammenhang den Kauf des jeweiligen Grundstücks beantragt. Ursprünglich wurde an 23 Grundstücken am Brodweg ein Erbbaurecht ausgegeben. In einer allgemeinen Verkaufsaktion im Jahr 2002 wurde allen Erbbaurechtsnehmern der Kauf der Grundstücke angeboten. Seither wurden zwölf Erbbaugrundstücke verkauft. Sofern keine Einigung über eine Verlängerung erzielt wird und die Erbbaurechte enden, müsste die Stadt die im Eigentum der jeweiligen Erbbaurechtsnehmer stehenden Gebäude entschädigen und in ihr Eigentum übernehmen. Falls die Bewohner das Gebäude noch weiter selbst zu Wohnzwecken nutzen wollen, wäre eine mietvertragliche Regelung zu treffen. Lisa Marie Jalyschko (Grüne) hält fest: "Großartige Entwicklung, dass man zwei Varianten zur Abstimmung erhält". Die BIBS schlägt indessen vor, dass man auch ökologische Bedingungen in die Verträge miteinfließen könne.


mehr News aus Braunschweig