Braunschweig. Ende vergangener Woche wurde die Redaktion darüber informiert, dass eine Person mit einem Zelt seit Tagen direkt an den Gleisen der Straßenbahn im Bereich der Wendeschleife Berliner Platz campiere. Der Informationsgeber sprach sogar von einem Zeitraum von zwei Wochen und konnte auch ein Bild liefern. regionalHeute.de fragte bei der Polizei und der Stadt Braunschweig nach, was man dort über den Fall weiß.
Die Polizei als erster Ansprechpartner teilte mit, dass der Fall den Kollegen bekannt sei. Ein Zelt habe man jedoch noch nicht festgestellt. Der betreffende Mann halte sich des Öfteren in diesem Bereich auf, jedoch auch nicht dauerhaft. Zu seiner Ausstattung gehöre unter anderem ein Schlafsack, in welchem er auch nächtigen soll. Als „Wildes Campieren“ sei dies folglich nicht gewertet worden. Für festgestellte Verstöße wäre ansonsten die Stadt Braunschweig zuständig.
Zeltplatz wurde aufgegeben
Und hier weiß man dann auch mehr über den Fall. "Hier war der Zentrale Ordnungsdienst aktiv und hat den Betroffenen mit Unterstützung des Arbeitskreises Streetwork und der Diakonie dazu bewegen können, seinen Zeltplatz aufzugeben", berichtet Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig. Darüber, wie lange das Zelt an den Gleisen stand, gibt es allerdings keine Informationen.
Dass das Zelt inzwischen verschwunden ist, bestätigt die Polizei am heutigen Dienstag. "Die Kollegen sind heute im Rahmen des Frühdienstes nochmal vor Ort gewesen. Es konnte niemand mehr angetroffen werden. Lediglich ein Campingstuhl ist noch vor Ort", so Polizeisprecher Lars Dehnert.
Grundsätzlich nicht gestattet
Grundsätzlich gelte, dass das Zelten und Campieren im öffentlichen Raum nicht gestattet sei - je nach Fläche entweder auf Basis der Park- und Grünanlagensatzung, oder es sei eine unerlaubte Sondernutzung, erläutert Rainer Keunecke weiter. Gehen beim ZOD entsprechende Hinweise ein, werde vor Ort Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen mit dem Ziel, sie zur Aufgabe des Zeltplatzes zu bewegen. Hierbei werde in der Regel auch auf die bestehenden Hilfsangebote durch die städtische Obdachlosenunterbringung oder den Tagestreff IGLU hingewiesen, bei Bedarf werde auch der Arbeitskreis Streetwork eingebunden.
"Führen diese Bemühungen nicht zum Erfolg, wird den Betreffenden ein Platzverweis erteilt und ein Räumung des Platzes angedroht", erläutert Keunecke weiter. Werde diesem Platzverweis nicht nachgekommen, erfolge die zwangsweise Räumung, gegebenenfalls mit Unterstützung der Polizei und, wenn erforderlich, eines Abfallbeseitigers.