Die letzte Ruhestätte wird teurer: Alle Friedhofsgebühren sollen erhöht werden

Die Stadt will die Friedhofs- und Bestattungsgebühren pauschal um zehn Prozent erhöhen. Dies soll Mehreinnahmen von rund 150.000 Euro bringen.

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. In seiner Sitzung am 24. März soll der Rat der Stadt Braunschweig eine neue Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt beschließen. Demnach sollen die Friedhofs- und Bestattungsgebühren pauschal um zehn Prozent erhöht werden.


Als Gründe für die vorgeschlagene Gebührenerhöhung werden eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades des Friedhofs- und Bestattungswesen sowie ein Beitrag zur Haushaltsoptimierung genannt. Aufgrund der in der Stadt Braunschweig gegebenen Konkurrenzsituation mit drei Friedhofsträgern seien zum aktuellen Zeitpunkt kostendeckende Gebühren nicht zu erzielen. Mit der neuen Satzung würde voraussichtlich ein Kostendeckungsgrad von 76 Prozent pro Haushaltsjahr erreicht. Dies würde zu haushaltsentlastenden Mehreinnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro führen.

Was bedeuten die Erhöhungen konkret?


Konkret würde nach der Satzungsänderung ein Einzelgrab in Erdbestattung für 25 Jahre 1.583 Euro kosten (bisher 1.438 Euro). Ein durchschnittliches Urnengrab (0,75 Quadratmeter) würde anstatt der heutigen 805 Euro dann 886 Euro kosten. Eine Erdbestattung in der Woche würde 438,90 Euro kosten (vorher 399 Euro), eine Urnenbeisetzung 104,50 Euro statt 95 Euro.

Im Bereich der Beisetzungen und Bestattungen würde mit den aktualisierten Gebühren ein Kostendeckungsgrad von 90,7 Prozent erreicht. Beim Erwerb von Nutzungsrechten der Grabstellen geht man künftig von einem Kostendeckungsgrad von 75,2 Prozent aus. Dagegen würde für die Benutzung der Feierhallen und des rituellen Waschhauses (dessen Nutzung ist von der Erhöhung ausgenommen) auch nach der Erhöhung nur ein Deckungsgrad von 52,8 Prozent erzielt.


mehr News aus Braunschweig