Region. Für viele Menschen sind sie ein praktischer Alltagsbegleiter – ob auf dem Weg zum Supermarkt, beim Pendeln oder auch, um Freunde und Familie zu besuchen: E-Scooter gehören in den meisten Orten längst zum Stadtbild. Manche Nutzer unterschätzen jedoch die Gefahr, die von den Fahrzeugen ausgehen kann. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Bundesregierung nun einige Gesetzesänderungen beschlossen.
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Scootern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt registrierte die Polizei in Deutschland im vergangenen Jahr knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Bundesregierung hat reagiert und neue Fassungen der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Bundesrat hat der Novelle mit kleinen Änderungen am 19.12.2025 zugestimmt. Gelten sollen die neuen Regeln ab 2027.
Mehr Befugnisse für Kommunen
In vielen Kommunen gehören E-Scooter nicht nur zum Stadtbild – sie stellen für Verwaltung und Bürger auch oft ein großes Ärgernis dar. Achtlos auf Gehwegen abgelegte oder gar in Bächen und Flüssen geworfene Fahrzeuge sorgen immer wieder für Probleme. Dem will die Regierung mit der Gesetzesänderung nun etwas entgegensetzen. Städte und Gemeinden bekommen daher mehr Befugnisse – sie können selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen.
Höhere technische Anforderungen
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst. Neu zugelassene E-Scooter müssen beispielsweise ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen, wie es seitens der Regierung heißt. Die Neuerungen gelten allerdings nur für neue Fahrzeuge – wer bereits einen E-Scooter besitzt, muss diesen nicht nachrüsten.
Neue Verkehrsregeln
Außerdem werden die Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst. So sollen Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Radwege müssen E-Scooter-Fahrer nur noch dann benutzen, wenn für diese auch eine Benutzungspflicht für den Radverkehr angeordnet ist. Ist dies nicht der Fall, dürfen sie zukünftig die Fahrbahn benutzen. Auch bei Fahrten auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ändert sich etwas: Aktuell muss bei Gehweg- oder Fußgängerzonenfreigaben, damit diese auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht werden. Ab dem 1. März 2027 entfällt die zusätzliche Beschilderung und bei einer Freigabe mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt diese auch für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend. Die Kommunen können aber jederzeit ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge aussprechen, wenn dies lokal geboten ist.
An den Regeln bei einer Gehweg- oder Fußgängerzonenfreigabe ändert sich nichts. Es gilt bei einer Freigabe Schrittgeschwindigkeit. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Höheres Verwarngeld
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an jenes für den Radverkehr angeglichen – und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
Verschärfte Haftung
Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern soll es künftig erleichtert werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zudem sind mehr Konsequenzen für die Halter von Elektro-Scootern vorgesehen. In Zukunft sollen diese haften und zudem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer gelten.

