Domkantor wehrt sich gegen Rauswurf: Keine Einigung vor Arbeitsgericht

Der Braunschweiger Domkantor wurde von seinem Arbeitgeber, der Landeskirche Braunschweig, fristlos gekündigt.

Die Landeskirche hat ihren Domkantor fristlos gefeuert.
Die Landeskirche hat ihren Domkantor fristlos gefeuert. | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Der Braunschweiger Domkantor, Gerd-Peter Münden, hat sich gegen die von der Landeskirche Braunschweig ausgesprochene fristlose Kündigung gewehrt. Münden war aufgrund des Vorhabens, eine Leihmutter in Kolumbien zu beauftragen, bei der Landeskirche in Ungnade gefallen. Zunächst wurde Münden vom Dienst freigestellt, dann am 22. März gekündigt. Nun landete die Sache in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht.



Doch im Kündigungsschutzverfahren des seit September 1999 bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig beschäftigten Domkantors blieb die Verhandlung am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Braunschweig erfolglos, berichtet das Gericht am heutigen Mittwoch.


Die Landeskirche hatte im Gütetermin die Kündigung mündlich im Wesentlichen damit begründet, Münden habe sich Pläne offen gehalten, für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen. Hierin liege ein erheblicher Loyalitätsverstoß, der eine weitere Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung des bundesweiten Bekanntheitsgrades des Domkantors unzumutbar mache.

Kläger spricht von Schäden an der Reputation


Zudem hätten die Diskussionen um die privaten Planungen des Domkantors zu Zerwürfnissen unter Mitarbeitern, die in weiten Teilen eine weitere Zusammenarbeit ablehnten, geführt. Münden habe dem entgegengehalten, die Gemeinde habe selbst durch den Versand einer E-Mail an über 600 Personen - darunter auch Minderjährige - für die Verbreitung des Sachverhalts gesorgt. Er sehe sich in seiner Reputation und möglicherweise auch wirtschaftlich schwer geschädigt. Eine etwaige einvernehmliche Lösung müsse Aspekte der Rehabilitation und Kompensation enthalten.

Der Fall wird also nun noch einmal vor dem Arbeitsgericht landen. Ein entsprechender Kammertermin werde von Amts wegen anberaumt, teilt das Gericht mit.


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